In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Berliner Forscher werden Optionen aufgezeigt, wie Mieterstrom mit Eigenverbrauch im Zuge der EEG-Novelle 2021 einfach gleichgestellt werden kann. Dies wäre auch im Sinne der Akzeptanz der Energiewende und würde den Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie entsprechen.
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