26. September 2019

Hatespeech darf nicht erlaubt sein

Ein Skandal, ein krasses Fehlurteil, das die Verfassung grob missachtet. Es verweigert den Menschen einen Schutz vor der verbalen Barbarei im Internet.
So schreibt Volker Boehme-Neßler in der ZEIT, er selbst lehrt Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, und ist entsetzt über das Urteil, das gerade im Fall "Renate Künast wehrt sich gegen Hatespeech" gefällt wurde.



Hatespeech darf nicht erlaubt sein

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