So schreibt Volker Boehme-Neßler in der ZEIT, er selbst lehrt Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, und ist entsetzt über das Urteil, das gerade im Fall "Renate Künast wehrt sich gegen Hatespeech" gefällt wurde.Ein Skandal, ein krasses Fehlurteil, das die Verfassung grob missachtet. Es verweigert den Menschen einen Schutz vor der verbalen Barbarei im Internet.
Hatespeech darf nicht erlaubt sein
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