„Die
Zentralstelle in Ludwigsburg leistet bis heute eine wichtige Arbeit der
Aufklärung und auch der juristischen Verurteilung von NS-Verbrechen.
Für die Opfer ein unschätzbares Verdienst. Dafür gebührt den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralstelle großer Dank. Wichtig
ist, dass die Aufklärung zu den NS-Verbrechen auch nach dem absehbaren
Ende der Arbeit der Zentralstelle weitergeht. Bund und Länder müssen
dafür sorgen, dass die Akten der Zentralstelle der Wissenschaft
zugänglich gemacht werden und eine umfassende Aufarbeitung des
juristischen Umgangs mit der NS-Vergangenheit möglich wird", erklärt Jan
Korte, Erster parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE,
anlässlich des 60. Jahrestages der Gründung der Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen in Ludwigsburg am 1. Dezember. Korte weiter:
„Dass
die - insbesondere juristische - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit kein
Ruhmesblatt der frühen Bundesrepublik ist, ist bekannt. Erst mehr als
13 Jahre nach Kriegsende wurde die Zentrale Stelle zur Aufklärung von
nationalsozialistischen Verbrechen eingerichtet. Es ist im Rückblick
beschämend, dass es nach Gründung der Bundesrepublik fast zehn Jahre
gedauert hat, bis die Länder aktiv wurden. Mit der Zentralstelle wurde
erstmals eine systematische juristische Verfolgung von NS-Tätern in
Deutschland möglich. Aber die wenigen kritischen Juristinnen und
Juristen der Zeit hatten gegen massive Widerstände anzukämpfen. Während
Ludwigsburg akribisch Anklagen vorbereitete, sorgten Richter für milde
Urteile, die Fritz Bauer zu Recht als Verhöhnung der Opfer bezeichnete.
Engagierten Antifaschisten wie Bauer und auch der Arbeit der
Zentralstelle ist es zu verdanken, dass schließlich doch gegen
zahlreiche Täter der NS-Menschheitsverbrechen ermittelt werden konnte.
Und das bis heute."
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