„Laut Gesetz können Frauen, falls sie
oder ihre Töchter im Herkunftsland einer möglichen Genitalbeschneidung
ausgesetzt sind, in Deutschland geschlechtsspezifisches Asyl beantragen.
Doch die Praxis zeigt uns leider immer wieder, dass dieses Recht nur
auf dem Papier besteht und nur selten von den Behörden als Asylgrund
anerkannt wird“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des morgigen Internationalen Tages
gegen weibliche Genitalverstümmelung. Möhring weiter:
„DIE LINKE fordert die bessere Anerkennung von
geschlechtsspezifischen Asylgründen, insbesondere auch von drohender
Genitalbeschneidung im Ausland. Damit Frauen und Mädchen vor dieser
Menschenrechtsverletzung besser geschützt werden, müssen Mitarbeitende
von Behörden sowie medizinisches Fachpersonal regelmäßig zu dieser
Gewaltform sensibilisiert und geschult werden. Der Staat hat die
Aufgabe, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Dazu hat sich
Deutschland mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar
2018 völkerrechtlich verpflichtet.
Nach Angaben von UNICEF sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen
von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Auch in Deutschland sind
Frauen und Mädchen von dieser schweren Menschenrechtsverletzung bedroht,
zum Beispiel durch die sogenannten Ferienbeschneidungen. Laut Angaben
der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES lebten 2017 mehr als
58.000 betroffene Frauen und mindestens 13.000 gefährdete Mädchen in
Deutschland.“
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