Stoßlüften ist am besten, das haben die meisten schon einmal gehört. In der Realität sieht es dann aber anders aus: Heizung an, Fenster „auf Kipp” – so hat man frische Luft und es ist warm. Verschwendete Heizenergie ist da nur eine Folge. Erfahren Sie, warum richtiges Lüften wichtig ist, was Sie falsch und wie Sie es besser machen können.
Richtig lüften leicht gemacht: die besten Tipps | co2online
WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
28. Februar 2018
Schon 120.000 Menschen für Diesel-Nachrüstung auf Kosten der Autohersteller - Online-Appell von VCD und Campact
Berlin/Verden (ots) - Bereits 22 Stunden nach der Urteilsverkündung für Diesel-Fahrverbote fordern mehr als 120.000 Menschen die Bundesregierung auf, schmutzige Dieselmotoren auf Kosten der Hersteller nachzurüsten. In einem Online-Appell hatte die Bürgerbewegung Campact gemeinsam mit dem ökologischen Verkehrsclub VCD gestern dazu aufgerufen, sich für saubere Diesel einzusetzen. Fahrverbote alleine werden das Problem der hohen Stickoxidbelastung nicht lösen, die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen ist für saubere Luft überfällig. Bislang sperren sich die Autohersteller aus Kostengründen gegen eine solche Maßnahme. Vor Kurzem war bekannt geworden, dass in einem Expertengremium der Bundesregierung darüber diskutiert wird, die Kosten für eine Nachrüstung den Steuerzahlern aufzubürden.
Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: "Die Autohersteller haben aus Profitgier die Abgasreinigung ihrer Autos schamlos manipuliert und damit die jetzige Situation maßgeblich verursacht. Sie dürfen nicht ungeschoren davonkommen. Es braucht wirksame Hardware-Nachrüstungen, deren Kosten die Hersteller tragen müssen. Daimler, VW und BMW haben im vergangenen Jahr Rekordgewinne eingefahren, weit mehr als die Nachrüstung kostet. Dann muss eben dieses Mal ein Teil der Gewinne für die Nachrüstung draufgehen, statt als Dividende gezahlt zu werden."
Luise Neumann-Cosel von Campact ergänzt: "Dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht nur die giftigen Abgase einatmen, sondern nun auch noch für die dringend nötigen Diesel-Nachrüstungen zahlen sollen, ist eine bodenlose Frechheit. Kanzlerin Angela Merkel und CSU-Verkehrsminister Christian Schmidt müssen ihre Kumpanei mit den Konzernen aufgeben und die Autobauer für ihren Diesel-Betrug endlich geradestehen. Wer betrügt, muss zahlen. Die Bundesregierung hätte VW, BMW und Co. längst zum konsequenten Nachrüsten zwingen können."
Der Volkswagenkonzern hat im vergangenen Jahr 11,4 Milliarden Euro Gewinn gemacht, Daimler elf Milliarden Euro. Laut Schätzungen sind für die Hardware-Nachrüstung schmutziger Diesel in Deutschland rund zehn Milliarden Euro nötig - die Autohersteller könnten diese Summe also aufbringen. Wie Tests des ADAC im Auftrag der Baden-Württembergischen Landesregierung bewiesen haben, lässt sich durch sogenannte SCR-Katalysatoren ein Großteil der giftigen Stickstoffdioxide aus den Abgasen filtern. In den Katalysatoren reagiert eine Harnstofflösung mit den im Abgas vorhandenen Stickoxiden zu Stickstoff und Wasser. Der VCD fordert, dass alle Dieselfahrzeuge der Euro 5- und Euro 6-Norm, die im Straßenbetrieb die Stickoxidgrenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, entsprechend nachgerüstet werden.
Campact und der VCD planen, in Kürze den von 120.000 Menschen unterzeichneten Appell im Rahmen einer Protestaktion an die Bundesregierung zu übergeben.
Neue Videoserie: Green-IT bringt Kommunen beim Klimaschutz voran
Modellkommunen
mit mehr als 40 Prozent Energieeinsparung – Video Tutorials und
Materialien der Deutschen Umwelthilfe helfen Kommunen beim Einstieg
– Förderprogramme und Kommunalrichtlinie müssen ausgebaut werden
Radolfzell, 28. 2.2018:
Zum Abschluss des Projekts „GreenITown“ stellt die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) eine Video-Tutorial-Serie vor,
die kleinen und mittleren Kommunen den Start in eine energie- und
ressourceneffiziente Verwaltungs-IT erleichtern. In insgesamt fünf
kurzen Clips werden Technologien wie Virtualisierung oder Power over
Ethernet kurz und prägnant erklärt. [LINK http://l.duh.de/greenitv]
„Über drei Jahre hinweg haben wir insgesamt acht Modellkommunen beraten, wie sie ihre IT umweltfreundlicher machen können“, erklärt Projektleiter
Steffen Holzmann, „und die Erfahrungen, die wir dabei gemacht haben, wollen wir anderen Kommunen zugänglich machen.“ Die Video-Tutorial-Serie ist dabei nur ein Format; daneben haben Holzmann und DUH-Projektmanager Simon Mößinger in den letzten
Monaten in Workshops im gesamten Bundesgebiet über die Möglichkeiten von Green IT für Kommunen informiert.
Auch
die im Laufe des Projekts anhand und mit den Modellkommunen
entwickelten Werkzeuge stehen interessierten Kommunen zur Verfügung.
Darunter das „GreenITown Starterkit“, das die Bestandsaufnahme
für Kommunen erleichtert und erste Hinweise gibt, in welchen Bereichen
es sich zuerst lohnt, Energie und Ressourcen einzusparen. Die GreenITown
Strategiebausteine helfen bei der Umsetzung und eignen sich auch zur
Kommunikation mit Entscheidungsträgern und
Gemeindevertretern. „Darüber hinaus brauchen jedoch gerade kleine und mittlere Kommunen häufig Unterstützung und Beratung“, erläutert
Robert Spreter, Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz bei der DUH. „Hier
ist die Förderung von Klimaschutz-Teilkonzepten zu Green IT im Rahmen
der Kommunalrichtlinie ein erster, wichtiger Schritt um den Kommunen den
Einstieg zu erleichtern.“
Mindestens ebenso wichtig sei es jedoch, diese nachhaltige Entwicklung dauerhaft zu unterstützen, fordert Spreter.
Jede
GreenITown Modellkommune wurde im Projekt durch die DUH-Experten und
einen externen IT-Berater unterstützt. Neben kurz- und mittelfristigen
Maßnahmen haben die Experten für jede Kommunalverwaltung
auch eine individuelle Strategie entwickelt, wie sie durch eine
gezielte Weiterentwicklung und gezielte Beschaffung Energie und
Ressourcen einsparen können. Allein durch die in der Projektlaufzeit
umgesetzten kurzfristigen Maßnahmen ließen sich in den Modellkommunen
fast 50 Tonnen CO2-Ausstoss einsparen – und das fast ohne zusätzliche
Investitionen.
„Insgesamt werden alle vorgeschlagenen und geplanten Maßnahmen diese Einsparungen nochmals verdoppeln“, umreißt Projektmanager
Simon Mößinger das Potenzial des Projekts. „Für eine
durchschnittliche deutsche Stadt mit circa 15.000 Einwohnern erwarten
wir ein Einsparpotenzial von 11 Tonnen CO2 pro Jahr.“
Alle Maßnahmen und Strategien wurden dabei ideal an die Planung der Kommunen angepasst.
„Unser Ziel war es, Green IT zum integralen Bestandteil der IT-Strategien unserer Modellkommunen zu machen“,
erläutert Holzmann. Dies wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren
kontinuierlich mehr Energie und Ressourcen eingespart werden.
Materialien zur Einstiegshilfe in das Thema Green IT werden auf
www.greenITown.de kostenlos zur Verfügung gestellt.
Links:
·
Videotutorials zu Green IT:
http://l.duh.de/greenitv
·
Materialien für Kommunen:
http://www.greenitown.de/category/materialien/
Förderhinweis:
Das
Klimaschutzprojekt „GreenITown“ wurde gefördert durch das
Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimschutzinitiative.
Mindestlohn in Europa: Merkel und Nahles müssen vor der eigenen Haustür kehren
„Trotz bester Wirtschaftslage spielt
Deutschland bei der Entwicklung der Mindestlöhne nur in der europäische
Kreisklasse“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende
und Sprecherin für Gute Arbeit der Fraktion DIE LINKE, die Zahlen des
aktuellen Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), wonach die Mindestlöhne in 19
von 22 EU-Staaten gestiegen, in Deutschland aber real gefallen sind.
Ferschl weiter:
„Der Abstand zwischen dem Mindestlohn und dem allgemeinen Lohnniveau in Deutschland wächst. Die gegenwärtige Preissteigerung frisst den Mindestlohn auf, und die betroffenen Beschäftigten haben dadurch immer weniger in der Tasche. Schuld daran ist die Große Koalition, die ihre Verantwortung für die Erhöhung des Mindestlohns an Kommissionen abschiebt, statt selbst zu handeln.
Im Koalitionsvertrag findet sich zur Anhebung des Mindestlohns kein Wort. SPD und CDU sprechen nur davon, 'Lohndumping in den wirtschaftliche schwächeren Ländern in Europa' zu bekämpfen. Merkel und Nahles sollten in Sachen Mindestlohn vor der eigenen Haustür kehren, statt mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen.
DIE LINKE fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sowie die Streichung diskriminierender Ausnahmeregelungen für Langzeiterwerbslose, jugendliche Beschäftigte und Praktikanten. Zudem muss das Mindestlohngesetz nachgebessert werden.“
„Der Abstand zwischen dem Mindestlohn und dem allgemeinen Lohnniveau in Deutschland wächst. Die gegenwärtige Preissteigerung frisst den Mindestlohn auf, und die betroffenen Beschäftigten haben dadurch immer weniger in der Tasche. Schuld daran ist die Große Koalition, die ihre Verantwortung für die Erhöhung des Mindestlohns an Kommissionen abschiebt, statt selbst zu handeln.
Im Koalitionsvertrag findet sich zur Anhebung des Mindestlohns kein Wort. SPD und CDU sprechen nur davon, 'Lohndumping in den wirtschaftliche schwächeren Ländern in Europa' zu bekämpfen. Merkel und Nahles sollten in Sachen Mindestlohn vor der eigenen Haustür kehren, statt mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen.
DIE LINKE fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sowie die Streichung diskriminierender Ausnahmeregelungen für Langzeiterwerbslose, jugendliche Beschäftigte und Praktikanten. Zudem muss das Mindestlohngesetz nachgebessert werden.“
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Wir alle kennen das: In der Diskussion mit dem Arbeitskollegen, dem Gespräch mit der Tante oder beim Grillen im Sportverein: Es werden rassistische und menschenfeindliche Sprüche laut, die uns die Sprache verschlagen. Später ärgern wir uns, dass wir nicht widersprochen und den Mund aufbekommen haben. Wie wir diese Sprachlosigkeit überwinden und Position beziehen können, um… Read more about Stammtisch Pocket-Broschüre
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Peter Alexander Ustinov
„Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen.“
Peter Alexander Ustinov
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Neue Greenpeace-Studie: Wälder bergen ungenutztes Potential für den Klima- und Naturschutz / Ökologischere Waldnutzung kann deutsche CO2-Bilanz verbessern
Hamburg, 28. 02. 2018 – Wälder in Deutschland können maßgeblich zum Klimaschutz beitragen, wenn sie stärker geschützt werden. Bis zu 48 Millionen Tonnen CO2 könnten diese Wälder pro Jahr bei einer ökologischeren Bewirtschaftung binden – dies entspricht etwa der Hälfte des jährlichen CO2-Ausstoßes von PKW in Deutschland. Nach einer heute veröffentlichten Studie des Freiburger Öko-Instituts im Auftrag von Greenpeace würde der Wald bei gleichbleibender Nutzung etwa zwei Drittel weniger klimaschädliches CO2 binden. Computersimulationen zeigen, dass der Wald bei intensiverer Bewirtschaftung als heute seine Klimaschutzfunktion zeitweilig sogar verlieren könnte. „Deutschland ignoriert das beträchtliche Potential seiner Wälder für den Klimaschutz“, sagt Sandra Hieke, Waldexpertin von Greenpeace: „Im Entwurf des neuen Koalitionsvertrages beabsichtigen CDU/CSU und SPD zudem, noch mehr Holz einschlagen zu lassen. Nicht nur in der Verkehrs- und Energiepolitik, auch in der Forstpolitik nimmt die Bundesregierung ihre Klimaziele nicht ernst." Die Greenpeace Waldvision online: http://act.gp/2BFV9P3.
Industrieforste würden wieder zu lebendigen Laubwäldern
Die Greenpeace-Studie untersucht die Auswirkung dreier Szenarien zur Waldbewirtschaftung auf den Schutz von Klima und Natur. Im ambitionierten Szenario „Waldvision“ können sich mehr Industrieforste bis Anfang des nächsten Jahrhunderts zu naturnahen Laubmischwäldern entwickeln. Diese sind in der Regel widerstandsfähiger gegenüber Stürmen und bieten mehr Lebensraum für Tiere und Erholungsraum für Menschen. Bei diesem Szenario bindet der Wald pro Jahr im Schnitt 48 Millionen Tonnen CO2. Ein zweites Szenario schreibt die aktuelle Bewirtschaftung fort: Hier bindet der Wald im Schnitt nur 17,2 Millionen Tonnen CO2. Das dritte Szenario analysiert die von der Holzindustrie geforderte intensive Bewirtschaftung und ergibt eine CO2-Minderung um lediglich 1,4 Millionen Tonnen pro Jahr. „Wird der Wald ökologischer und weniger intensiv bewirtschaftet, steigt sein Beitrag zum Klimaschutz, aber auch zum Naturschutz“, sagt Dr. Hannes Böttcher, Experte für Waldökosysteme und Klimaschutz am Öko-Institut: „Wir zeigen mit der ,Waldvision‘ die Synergien auf: Wälder können durch eine andere Bewirtschaftung und effizientere Holznutzung zu beidem beitragen.“
In der weltweiten Krise des Klimawandels sind Wälder unverzichtbar für den Klimaschutz. Sie stabilisieren das Weltklima, speichern schädliches Kohlendioxid und setzen dabei Sauerstoff frei. Ungebremst wird jedoch weltweit alle vier Sekunden Wald in der Größe eines Fußballfeldes zerstört. Etwa die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Holzes wird verbrannt: Es landet in Industrieöfen, Pellet-Heizungen und Kaminen.
27. Februar 2018
Fahrverbote möglich: Was bedeutet das Diesel-Urteil? | tagesschau.de
Fahrverbote für eine bessere Luft sind nach dem Leipziger Urteil künftig erlaubt - wenn auch mit Einschränkungen. Was steckt dahinter und was bedeutet das für Diesel-Fahrer?
Fahrverbote möglich: Was bedeutet das Diesel-Urteil? | tagesschau.de
Fahrverbote möglich: Was bedeutet das Diesel-Urteil? | tagesschau.de
Synthetischer Treibstoff - Die Suche nach der Diesel-Alternative
Die Suche nach sauberen Alternativen zum Diesel läuft auf Hochtouren. Besonders unter den synthetischen Kraftstoffen - den sogenannten OMEs - befinden sich vielversprechende Kandidaten. Diese hätten den Vorteil, dass man sie dem Diesel beimischen könne, sagte André Bardow von der RWTH Aachen im Dlf.
André Bardow im Gespräch mit Arndt ReuningSynthetischer Treibstoff - Die Suche nach der Diesel-Alternative
Diesel-Fahrverbote: Kommentar zum Urteil in Leipzig - SPIEGEL ONLINE
Das Bundesverwaltungsgericht stellt es Kommunen frei, Fahrverbote zu verhängen. Millionen Autofahrer könnten betroffen sein. Dass es so weit kommen konnte, haben sie auch Ex-Verkehrsminister Dobrindt zu verdanken.
Diesel-Fahrverbote: Kommentar zum Urteil in Leipzig - SPIEGEL ONLINE
Diesel-Fahrverbote: Kommentar zum Urteil in Leipzig - SPIEGEL ONLINE
Diesel-Urteil: Irres Politikversagen | tagesschau.de
Das Diesel-Urteil ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung - weil sie das Problem jahrelang ausgesessen und damit die Gesundheit ihrer Bürger riskiert hat.
Ein Kommentar von Marcel Heberlein, ARD-HauptstadtstudioDiesel-Urteil: Irres Politikversagen | tagesschau.de
Nackter Luther gegen geplanten Feiertag - Hamburg 1
Mit einer nackten Martin-Luther-Figur haben heute Mitglieder der Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Rathaus gegen die geplante Einführung des Reformationstags als Feiertag protestiert. Es gäbe genügend weltliche Alternativen. Die Stiftung kritisiert die Person Luther als Hassprediger und Antisemit. Morgen wird die Hamburgische Bürgerschaft über die Einführung des Reformationstags als Feiertag abstimmen.
Nackter Luther gegen geplanten Feiertag - Hamburg 1
Nackter Luther gegen geplanten Feiertag - Hamburg 1
EU-Unterstützung – Kritik an Millionen für die Braunkohle | Heide Schinowsky
„Steuergeld in Millionenhöhe in den Erhalt der auslaufenden Braunkohlewirtschaft zu stecken, ist absurd. Das hat nichts mit dem Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und einem ernst zu nehmenden Ansatz zur Gestaltung des Strukturwandels zu tun“, kritisiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky: „Wir fordern die Landesregierung auf, alle Projekte zurückzuziehen, die nur der Verlängerung der Braunkohle-Nutzung dienen sollen. Die vorhandenen Mittel müssen für die Bewältigung des Strukturwandels eingesetzt werden“.
EU-Unterstützung – Kritik an Millionen für die Braunkohle | Heide Schinowsky
EU-Unterstützung – Kritik an Millionen für die Braunkohle | Heide Schinowsky
Neuer Online-Service: Keine Angst vor Inkassobriefen mehr
Verbraucherzentralen starten "Inkasso-Check" zur kostenlosen Überprüfung von Forderungen
Ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen ermöglicht Verbrauchern die kostenlose Überprüfung von Inkassoschreiben. Mit dem "Inkasso-Check" können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Das Online-Tool unter vzhh.de/inkasso-check liefert Nutzern zudem einen für die jeweilige Situation passenden Musterbrief, um unberechtigten Inkassoforderungen zu widersprechen. Für den Service haben die Verbraucherzentralen rechtliches Wissen rund um Inkassoforderungen aufbereitet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das innovative Projekt.
Neun Prozent aller Deutschen haben laut Forsa-Umfrage bereits eine oder mehrere Inkassoforderungen erhalten. Umgerechnet sind das 5,8 Millionen Empfänger. "Mit dem Inkasso-Check stellen die Verbraucherzentralen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument zur Verfügung, das online Sofort-Hilfe und weiterführende Tipps beim Umgang mit Inkassoschreiben bietet. Damit nutzt die Verbraucherinformation innovative digitale Möglichkeiten", so Gerd Billen, Staatssekretär im BMJV.
Häufig drohen Unternehmen mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, unseriöse Firmen gar mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Hausbesuch zur Pfändung von Wertsachen. Viele Empfänger fühlen sich dadurch genötigt zu zahlen, obwohl sie die Forderung eigentlich für unberechtigt halten. "Mit dem Inkasso-Check bieten wir Verbrauchern auf unserer Website quasi ein Erste-Hilfe-Kit für den Notfall, das sie schnell zur Hand haben und einfach bedienen können", so Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.
Beim "Inkasso-Check" müssen Ratsuchende, die eine Inkassoforderung erhalten haben, online eine Reihe von Fragen beantworten. Am Ende erhalten sie eine individuelle rechtliche Erstinformation sowie einen eigens generierten Musterbrief, mit dem sie bei Bedarf das Inkassounternehmen anschreiben können. Bleiben nach Nutzung des Tools noch Fragen offen, können Verbraucher sich direkt an die Finanzexperten der Verbraucherzentrale wenden und dort eine unabhängige, persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Der neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist zu finden unter www.vzhh.de/inkasso-check.
Die genannten Zahlen wurden im Rahmen einer telefonisch durchgeführten bevölkerungsrepräsentativen Mehrthemenumfrage durch Forsa erhoben. Befragt wurden im Zeitraum vom 22. bis 24. Januar 2018 insgesamt 1.002 deutschsprachige Personen im Alter ab 18 Jahren.
Spitzenpolitiker als verdeckte Lobbyisten: "Habsburg Gruppe" kein Einzelfall
Berlin, 26.2.2018 – Die Enthüllungen um die verdeckte Lobbyarbeit ehemaliger europäischer Spitzenpolitiker zeigen erneut, dass Lobbyismus in Europa dringend verbindliche Regeln braucht und transparenter werden muss. Es muss nachvollziehbar sein, wer gegen Geld die Interessen autoritärer Regierungen in Europa voranbringen will, so LobbyControl. Berichten zufolge sollen prominente Ex-Politiker über Trumps früheren Berater Manafort für Lobbyaktivitäten zu Gunsten des damaligen ukrainischen Präsidenten Janukowitsch angeheuert worden sein. Dazu zählen Romano Prodi, Alfred Gusenbauer sowie Günter Verheugen.
Timo Lange von LobbyControl kommentiert:
„Es ist ein Skandal, dass erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahren in den USA auffliegt, wer in Europa im Dienste ausländischer Regierungen oder Parteien steht. Der Fall erinnert an das Lobbynetzwerk, das sich Aserbaidschans Regierungschef Alijew in den letzten Jahren in Europa organisierte, auch in Deutschland. Es ist politisch hochbrisant, wenn sogenannte 'Elder Statemen' für fragwürdige Kunden oder autoritäre Regierungen arbeiten können, ohne dass Öffentlichkeit und auch amtierende Politiker davon etwas mitbekommen. Ein Lobbyregister würde offenlegen, wer versucht, sich in Europa und Deutschland Einfluss zu kaufen. Bundestag und Bundesregierung sollten den Fall zum Anlass nehmen, sich für starke, verpflichtende Lobbyregister sowohl in Berlin als auch in Brüssel einzusetzen. Auch die Rolle von Lobby- und PR-Dienstleistern muss endlich besser durchleuchtet werden. Es gibt mehrere große Agenturen wie Burson-Marsteller, für die Lobbyarbeit für autoritäre Regime zum Geschäftsmodell gehört.“
Sieben Jahre nach Fukushima: Leben im verstrahlten Dorf | tagesschau.de
Kinder spielen hier besser drinnen, sagt ein Vater, der in die einstige Sperrzone zurückgekehrt ist. Sieben Jahre nach dem GAU im Atomkraftwerk Fukushima füllt sich die Region wieder, doch der Alltag ist ungewöhnlich.
Von Gabor Halasz, ARD-Studio TokioSieben Jahre nach Fukushima: Leben im verstrahlten Dorf | tagesschau.de
Uranbergbau in Spanien? Proteste in Salamanca – | umweltFAIRaendern.de
„Berkeley Energia gibt bekannt, dass die vorbereitenden Baumaßnahmen auf dem Gelände der sich zu 100 % in ihrem Besitz befindenden Mine Salamanca in einem traditionellen Bergbaugebiet im westlichen Spanien Fortschritte machen.“ Gemeint ist die Errichtung einer Uranmine. Weiter schreiben die „Goldseiten“ im April 2017: „Die Arbeiten im Vorfeld der Produktionsaufnahme sind weit vorangekommen und bis heute wurden gemäß Landerwerbsprogramm mehr als 600 Hektar Land erworben oder gepachtet und nur ein paar wenige Hektar müssen noch gekauft werden.“ Laut Berkeley Energia gehört „das Salamanca-Projekt zu den weltweit preisgünstigsten Produzenten“ und verspricht trotz der niedrigen Uranpreise hohe Gewinne. Das tun die immer, um Investoren anzulocken. Doch vor Ort gibt es auch Widerstand.
Uranbergbau in Spanien? Proteste in Salamanca – | umweltFAIRaendern.de
Uranbergbau in Spanien? Proteste in Salamanca – | umweltFAIRaendern.de
Deutsche Umwelthilfe erwirkt Grundsatzurteil für „Saubere Luft“ in unseren Städten – Dieselkonzerne müssen alle Betrugsdiesel technisch nachrüsten
Bundesverwaltungsgericht hat beiden Klagen der Deutschen Umwelthilfe für eine kurzfristige Einhaltung der Luftqualitätswerte in deutschen Städten stattgegeben – Gesundheitsschutz geht vor wirtschaftlichen Interessen – Diesel-Fahrverbote kommen noch in diesem Jahr in hochbelasteten Städten für alle Diesel bis inkl. Euro 4 – Höchstes deutsches Verwaltungsgericht erteilt Bundesregierung eine schallende Ohrfeige für mehrjährigen Rechtsbruch – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne zu befreien
Leipzig/Berlin, 27.2.2018: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute entschieden, dass Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Die Revisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (AZ) im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) waren nicht erfolgreich. Die zuvor gesprochenen Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2017 und Düsseldorf vom 13. September 2016 sind damit rechtskräftig. Die Länder müssen Diesel-Fahrverbote als schnellstmögliche Maßnahme, um die Stickstoffdioxid-Werte in den Städten einzuhalten, in die Luftreinhaltepläne aufnehmen.
Das Ergebnis kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein großer Tag für „Saubere Luft“ in Deutschland. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt. Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien und eine Politik für die unter Dieselabgasgift leidenden Menschen und die neun Millionen betrogenen Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw machen. Das Urteil ist aber auch ein Debakel für die Vorstandschefs der großen deutschen Dieselkonzerne BMW, Daimler und VW. Sie müssen nun ihre durch kriminelle Machenschaften erzielten Milliardengewinne für die Beseitigung der entstandenen Gesundheitsschäden und eben der technischen Nachrüstung der Diesel-Pkw bereitstellen. Die vom Gericht beschlossene Übergangsfrist bis September 2019 für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollte genügen, alle diese Fahrzeuge zurückzukaufen oder nachzurüsten.“
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts verkündeten bei der mündlichen Entscheidung, dass Diesel-Fahrverbote nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Auch verdeutlichten sie, dass Diesel-Fahrverbote mit Zusatzschildern gemäß bestehender Rechtsverordnungen geregelt und auch kontrolliert werden können.
Die DUH rechnet damit, dass Fahrverbote für Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 4 noch in diesem Jahr kommen werden. Die beklagten Länder könnten die notwendige Maßnahme binnen sechs Monaten in den Luftreinhalteplänen verankern. Damit ist mit Diesel-Fahrverboten für Euro 4 und ältere Diesel-Pkw ab dem 1. September 2018 zu rechnen. Fahrverbote für Diesel-Pkw Euro Norm 5 sind ab dem 1. September 2019 zulässig. „Die Zeit für die Autoindustrie läuft ab. Sie müssen nun bis September 2019 liefern. Wir erwarten aber bei der Hersteller-Nachrüstung auch die Einbeziehung aller Euro 6-Diesel, die ebenfalls betrügerische Abschalteinrichtungen enthalten und die Grenzwerte um bis zu 2.000 Prozent übersteigen“, so Resch weiter. Auch für Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die mit zu hohen Emissionen zur Belastung beitragen, muss mit Fahrverboten gerechnet werden. Daher sei auch hier die zügige Nachrüstung dringend geboten.
Die kluge und mutige Entscheidung der Richter schafft auch Klarheit für die betroffenen Diesel-Fahrer. Sie können nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder aber die technische Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einer technisch funktionierenden Abgasreinigung zu allen Jahreszeiten einfordern.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für uns. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass Grenzwerte, die dem Schutz der Gesundheit dienen, schnellstmöglich einzuhalten sind. Dazu können die Länder eigene Verkehrszeichen entwerfen, wie wir sie im Gerichtsverfahren vorgeschlagen haben. Diese Lösung, die durch die verklagten Länder anfangs belächelt wurde, ist nun höchstrichterlich bestätigt. Sache des Bundes wird es sein, für eine bundeseinheitliche Lösung zu sorgen und die Plakettenverordnung zu ändern. Andernfalls treten unterschiedliche Regelungen in allen betroffenen Bundesländern in Kraft.“
Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth unterstützt die Klagen der DUH. Rechtsanwalt Ugo Taddei von ClientEarth sagt: „Die Entscheidung ist ein großartiger und einflussreicher Erfolg für den Schutz der Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das Gericht sorgt mit der Entscheidung für rechtliche Klarheit, in dem es bestätigt, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Dies kann einen Domino-Effekt für ganz Europa entfalten. Fahrverbote für schmutzige Fahrzeuge sind der schnellste und effektivste Weg, um Menschen vor Luftverschmutzung zu schützen.“
Hintergrund:
Der Luftreinhalteplan Düsseldorf ist seit dem 20. Dezember 2012 in Kraft. Eine NO2-Grenzwerteinhaltung wird erst nach dem Jahr 2020 erwartet. Am 17. November 2015 reichte die DUH Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am 13. September 2016 der Klage der DUH in vollem Umfang statt und erklärte, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits vorhanden. Das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf ist richtungsweisend, da es das erste Urteil in Deutschland ist, das Fahrverboten für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet.
Am 17. November 2015 hat die DUH Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, da das am 27. Juli 2015 veröffentlichte Konzept zur Luftreinhaltung in Stuttgart erst von einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte im Jahre 2020 ausgeht. Am 19. Juli 2017 hat das VG Stuttgart der Klage der DUH stattgegeben und den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte klar, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote ab 1. Januar 2018 in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind. Der Vorsitzende Verwaltungsrichter Wolfgang Kern erklärte bei der Urteilsverkündung, dass das Verkehrsverbot nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten sei, als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer.
Das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Land Baden-Württemberg haben gegen die beiden Urteile der Verwaltungsgerichte Sprungrevision eingereicht, so dass die Entscheidung über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten beim BVerwG lag.
Gemeinsame Initiative von 11 Organisationen übergibt Petition an Bundesumweltministerin „Stoppt die Gülle-Verschmutzung – Schützt unser Wasser!“
- Gülle-Notstand in Norddeutschland zeigt: Ein „Weiter so“ darf es nicht geben!
- Drohende Kostensteigerungen von bis zu 62 Prozent für Verbraucherinnen und Verbraucher verhindern
Berlin, 27. Februar 2018 – Die Initiative „Gülleverschmutzung stoppen“ – ein bisher einmalig breiter Zusammenschluss von Wasserverbänden, Umweltorganisationen und einer Gewerkschaft - hat heute eine Petition an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks übergeben. Hinter der Initiative stehen über 1.400 Unternehmen und Organisationen, die gemeinsam über zwölf Millionen Menschen erreichen. Mit ihrer Petition, die sich an die zukünftige Bundesregierung und die Europäische Kommission richtet, fordert die Initiative, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserressourcen vor Nitratbelastungen durchzusetzen. Jetzt kommt es darauf an, die bestehenden Verordnungen zum Düngerecht einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. In der Vergangenheit häuften sich Berichte, wonach die Böden in zahlreichen Regionen durch Überdüngung belastet sind und das Grundwasser gefährdet ist. Sollte sich bei den Nitratmessungen im laufenden Jahr herausstellen, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser weiterhin überschritten wird, ist eine Nachjustierung der bestehenden Gesetze und Verordnungen erforderlich.
Gelingt es nicht, die Nitratbelastung durch Gülle und andere stickstoffhaltige Düngemittel merklich zu reduzieren, drohen durch die Wasseraufbereitung Kostensteigerungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Um bis zu 60 Prozent könnten die Trinkwasserpreise nach Berechnungen des BDEW und des UBA steigen.
Auch der „Gülle-Notstand“ in Schleswig-Holstein und Teilen Niedersachsens in diesem Winter zeigt die Grenzen des Systems: Dort mussten Gülle-Notlager errichtet werden, da die bestehenden Gülletanks überzulaufen drohten. Mit der Übergabe der Unterschriften sicherten die Verbände Bundesumweltministerin Hendricks ihre Unterstützung beim Schutz der Trinkwasserressourcen zu.
Statements der Bündnispartner
Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/ Abwasser:
„Es darf nicht sein, dass die Verbraucher für die Sünden der industriellen Landwirtschaft geradestehen müssen. Die nächste Bundesregierung muss zum Schutz unserer wichtigsten Ressource, dem Trinkwasser, eine neue Ackerbaustrategie vorlegen mit einem Anteil von 20 Prozent ökologischer Landwirtschaft.“
Hubert Weiger, BUND-Bundesvorsitzender:
„Im Interesse der Gesellschaft, auch der Bauern, brauchen wir eine bäuerliche, ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft. Zum Schutz des Grundwassers, der Bäche, Flüsse und Meere, ist es v.a. notwendig, die Tierbestände Schritt für Schritt auf ein artgerechtes Maß zu reduzieren. Daher fordert der BUND höhere Standards, die Einführung der flächengebundenen Tierhaltung sowie Maximalobergrenzen pro Standort.
Andreas Scheidt, Mitglied des ver.di Bundesvorstands:
„Die Verschmutzung des Grundwassers mit Nitrat ist vermeidbar und muss vermieden werden – so verlangt es das Vorsorgeprinzip, das in der EU gilt. Anderenfalls ist die Wasserwirtschaft gezwungen, Mittel für die Trinkwasseraufbereitung zu investieren, die wir dringend für die Anpassung an Demografie und Klimawandel einsetzen müssten. Und dann würde auch das Verursacherprinzip verletzt – wer den Schaden verursacht, muss für dessen Beseitigung zahlen. Da müssen die künftige Bundesregierung und die EU-Kommission endlich handeln.“
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer DUH:
„Die hohe Stickstoffbelastung aus Düngung und Massentierhaltung ist eine der Hauptursachen für die Verarmung ehemals artenreicher Agrarlandschaften und damit für das Verschwinden seltener Wildpflanzen, Insekten und Singvögel. Nur eine wirksame Reform des Düngerechtes kann die biologische Vielfalt unserer ländlichen Räume erhalten helfen.“
Florian Schöne, DNR-Generalsekretär:
„Die jüngste Novellierung des Düngerechts reicht bei weitem nicht aus, um den Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft auf ein umweltverträgliches Maß zurückzuführen. Bund und Länder müssen möglichst rasch bei der Düngeverordnung nachbessern, damit die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie endlich eingehalten werden.“
Dr. Dirk Waider, Vizepräsident Wasser DVGW
„Die Folgen einer verfehlten Landwirtschaftspolitik bringen das Gülle-Fass im wahrsten Sinne des Wortes zum Überlaufen. Die neue Bundesregierung muss jetzt endlich klare Kante zeigen: Weg von der Überdüngung der Böden, hin zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft.“
Klaus Milke, Germanwatch-Vorsitzender:
„Mit mehr Platz je Tier kann der Tierschutz und die Wertschöpfung der Bauern vorangebracht werden und zugleich verringert sich das Gülleaufkommen je Stall. Bund und Länder müssen jetzt die Pflicht zur Kennzeichnung der Haltungsbedingungen und gezielte Fördermittel bereitstellen. Es gilt Agrarbetrieben den Umbau zu einer multifunktionalen Landwirtschaft zu erleichtern, die neben Fleisch, Milch und Eiern auch gleichzeitig Wasser-, Tier- und Klimaschutz produziert.“
Martin Hofstetter, Greenpeace
„Nur wenn in Zukunft der Umfang der Tierhaltung wieder an die betrieblich vorhandene Landwirtschaftsfläche gebunden wird, kann das strukturelle Problem der Gülleüberschüsse wirksam bekämpft werden. Dafür müssen die Tierbestände in den Intensivregionen auf ein verträgliches Maß reduziert und die Ställe zum Wohle der Tiere umgebaut werden.“
Leif Miller, NABU- Bundesgeschäftsführer
„Die Düngeproblematik ist ein Symptom der aktuellen Agrarpolitik, die auf Wachstum und Export ausgerichtet ist. Es ist jetzt an der Zeit die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft und Agrarpolitik in Deutschland und der EU zu stellen und die Milliardengelder aus Brüssel für eine natur-, wasser- und bodenschonende Landwirtschaft einzusetzen.“
Michael Bender, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
„In allen deutschen Flussgebieten gehören übermäßige Nährstoffeinträge zu den wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen. Dabei zählt die Nitratrichtlinie zu den grundlegenden Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie, deren Umsetzung längst überfällig ist. Gemeinsam mit dem europäischen Umweltbüro setzen wir uns dafür ein, dass Gewässerschutzziele zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen, Seen, Bäche, Flüsse, Küstengewässer und Meere auf europäischer Ebene wesentlich besser in der Agrarpolitik verankert werden.“
Jutta Sundermann, Aktion Agrar:
„Auch die Düngeverordnung heizt das Höfesterben an. Die Konzentration auf immer weniger, immer größere Betriebe steht einer vielfältigen Agrarstruktur, partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie lebendigen Dörfern entgegen. Deshalb muss die Bundesregierung auch die Verbesserung der Düngeverordnung mit aktiven Maßnahmen gegen Betriebsaufgaben verbinden. Insbesondere kleinere Betriebe brauchen unbürokratische Unterstützung dabei, ihre Tierhaltung umzustellen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen zu können.“
Über uns:
Die Initiative „Stoppt die Gülle-Verschmutzung – Schützt unser Wasser!“ ist eine Initiative des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft gemeinsam mit: Aktion Agrar, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA, NABU – Naturschutzbund Deutschland und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.guelleverschmutzung-stoppen.de.
Teilnehmen - Wer betrügt, muss zahlen! - Campact
Dieselabgase machen krank und töten. Jetzt gibt es Fahrverbote, Millionen Autos müssen umgerüstet werden. Doch die Autohersteller könnten davonkommen: Die Regierung überlegt, die Konzerne mit Steuermilliarden freizukaufen. In diesen Wochen will sie darüber entscheiden.
Fordern Sie von Kanzlerin Merkel und Verkehrsminister Schmidt: Kein Steuergeld für Dieselbetrüger!
Teilnehmen - Wer betrügt, muss zahlen! - Campact
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Umfrage zu Diesel-Fahrverboten: Bürger wollen auf ÖPNV, Rad und E-Auto umsteigen
Bürger wollen bei Diesel-Fahrverboten auf ÖPNV, Rad und E-Auto umsteigen. Für Durchbruch bei E-Mobilität sind allerdings noch Hürden abzubauen
Quellenangabe: "obs/LichtBlick SE"
Hamburg (ots) - Eine Mehrheit der Deutschen ist bereit, bei künftigen Diesel-Fahrverboten auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen. Beliebteste Alternative sind für zwei Fünftel der Verbraucher (38 Prozent) Bus und Bahn. Mehr als jeder Vierte (28 Prozent) gibt an, er würde das Fahrrad nutzen. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) würde ein Elektroauto bevorzugen, sollte es in seiner Stadt zu Fahrverboten kommen. Das geht aus einer YouGov-Umfrage im Auftrag des Ökostromanbieters LichtBlick hervor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil den Weg für Diesel-Fahrverbote frei gemacht. "Die Mehrheit der Bundesbürger ist bereit zum Umstieg auf umweltfreundlichen Verkehr. Das ist die eine erfreuliche Nachricht. Bund, Länder und Kommunen müssen nun die richtigen Anreize für Bus, Bahn, Fahrrad und E-Auto setzen. So können wir Menschen und Klima schützen", so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick.
Alternative E-Auto: Verbraucher erwarten transparente und faire Ladepreise
Damit auch E-Autos zu einer klimafreundlichen Alternative werden können, fordern über 60 Prozent der Befragten eine verbesserte Reichweite, preiswertere Modelle, einen zügigen Ausbau des Ladenetzes und schnelle Ladevorgänge.
Eine besondere Hürde für E-Auto-Fahrer ist das Stromladen unterwegs. Wie LichtBlick in der Untersuchung "Ladesäulen-Check" gezeigt hat, sind öffentliche Ladesäulen oft kompliziert und teuer. 60 Prozent der Verbraucher erwarten, dass der Ladevorgang einfach und die Preise transparent sind - so, wie Autofahrer das von den klassischen Tankstellen kennen. 41 Prozent wollen den Strom ihres privaten Energieversorgers auch an öffentlichen Ladesäulen nutzen können - zum gleichen Preis wie zuhause.
LichtBlick fordert deshalb, dass öffentliche Ladesäulen Teil des Stromnetzes werden. "So kann jeder Autofahrer den Strom seines Wunschversorgers an jeder Ladesäule tanken. Damit beenden wir das Preis- und Tank-Chaos an Deutschlands Ladesäulen. Das ist ein zentraler Baustein für eine bezahlbare und faire Verkehrswende", so Lücking.
Zur Umfrage:
Die Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2035 Personen zwischen dem 21.und 23.02.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
NABU begrüßt das Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge
Berlin (ots) - Der NABU begrüßt das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten.
Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Die Autoindustrie hat sich böse verzockt. Die unter den Herstellern offenbar verbreitete Ansicht, man könne sich mit Unterstützung der Bundesregierung und halbherzigen Software-Updates aus der Affäre ziehen, haben die Richter heute eine klare Absage erteilt. Damit hat sich der Druck auf Politik und Hersteller noch einmal deutlich erhöht, endlich effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schadstoffbelastung der Luft durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Besonders betroffene Städte müssen nun schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden, um eine Balance zwischen Mobilitätsbedürfnissen sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz herzustellen."
Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte: "Der Urteilsspruch illustriert auch das Versagen der Bundesregierung und vor allem des seit Jahren CSU-geführten Verkehrsministeriums, die Luftqualität in Einklang mit bestehenden EU-Vorgaben zu bringen und Fahrverbote abzuwenden. Statt den Diesel durch Beschwichtigungsversuche zu retten, wurde so die Verunsicherung der Autobesitzer noch verschärft. Die kommende Regierung muss nun endlich die Umweltzone um eine blaue Plakette für Fahrzeuge mit geringem Stickoxidausstoß erweitern und sicherstellen, dass betroffene Modelle auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Nur so könnte eventuell auch noch das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen anhaltender Überschreitung der Luftqualitätswerte abgewendet werden."
Bundesverwaltungsgericht: grünes Licht für Fahrverbote "Die Besitzer von Dieselfahrzeugen zahlen die Zeche"
Leipzig/Stuttgart (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Frage nach der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten bejaht. "Dieses Ergebnis hat fatale Folgen für die Besitzer von Dieselfahrzeugen. Sie müssen die Zeche für die Schummeleien der Autoindustrie zahlen", sagte Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte heute in Leipzig. "Denn Unsicherheiten sind Gift für jeden Markt und die Fahrverbots-Diskussion sorgt für die maximale Verunsicherung." Das habe Konsequenzen: die Preise für Diesel würden weiter abrutschen. So berichteten schon heute Kunden, erzählt Murken-Flato, dass sie bei Händlern Preisabschläge von mehreren tausend Euro, vor allem bei den am meisten betroffenen deutschen Premium-Fahrzeugen, hinnehmen müssten.
"Autobesitzer sollten das aber nicht klaglos hinnehmen", empfiehlt Murken-Flato, "sondern sich juristisch wehren". Dafür gebe es mehrere Ansätze. So werde beispielsweise das Verschweigen einer illegalen Abschaltvorrichtung von zahlreichen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet und führe zu einem Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Wurde der Fahrzeugerwerb finanziert, bestehe auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung aufgrund formaler Fehler des Kreditvertrags. Innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Sachmängel-Gewährleistungsfristen könne zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden, falls das Fahrzeug Mängel hat. Murken-Flato: "Unter dem Strich heißt das: Es lassen sich wirtschaftliche Vorteile von mehreren tausend Euro erzielen, da die Ansprüche aus der Rückabwicklung in der Regel weitaus höher sind als der Restwert des Fahrzeugs."
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Urteil Bundesverwaltungsgericht: Bundesregierung muss jetzt handeln
„Nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ist jetzt der Scherbenhaufen der konzept- und
verantwortungslosen Politik der Bundesregierung zu besichtigen. Wenn die
Bundesregierung nun nicht endlich handelt, werden Millionen von
Autofahrern die Zeche für den Betrug der Spitzen der Autokonzerne
bezahlen“, erklärt Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion DIE
LINKE, mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die
drohenden Fahrverbote. Wagenknecht weiter:
„Zwei Dinge sind jetzt aus unserer Sicht unerlässlich. Erstens: Unternehmen, die ihre Kunden betrügen, müssen zumindest für den Schaden haften. Für die Kosten einer nötigen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen müssen die Verursacher des Dieselskandals zur Kasse gebeten werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Konzerne dazu rechtsverbindlich verpflichtet.
Zweitens: Wir brauchen einen flächendeckenden kostenfreien Nahverkehr aus sozialen Gründen, um Mobilität auch für diejenigen zu gewährleisten, die sich kaum Fahrscheine leisten können, aber auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen. So ließen sich die drohenden Fahrverbote abwenden. Die Kosten von jährlich rund 18 Milliarden Euro könnten über Steuern für Superreiche finanziert werden. Die Bundesregierung muss endlich in Sozialstaat und Umwelt investieren, statt die Gewinne von Konzernen und Superreichen weiter zu maximieren.“
„Zwei Dinge sind jetzt aus unserer Sicht unerlässlich. Erstens: Unternehmen, die ihre Kunden betrügen, müssen zumindest für den Schaden haften. Für die Kosten einer nötigen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen müssen die Verursacher des Dieselskandals zur Kasse gebeten werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Konzerne dazu rechtsverbindlich verpflichtet.
Zweitens: Wir brauchen einen flächendeckenden kostenfreien Nahverkehr aus sozialen Gründen, um Mobilität auch für diejenigen zu gewährleisten, die sich kaum Fahrscheine leisten können, aber auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen. So ließen sich die drohenden Fahrverbote abwenden. Die Kosten von jährlich rund 18 Milliarden Euro könnten über Steuern für Superreiche finanziert werden. Die Bundesregierung muss endlich in Sozialstaat und Umwelt investieren, statt die Gewinne von Konzernen und Superreichen weiter zu maximieren.“
Fahrverbote Diesel Urteil - Was Betroffene jetzt tun können; rechtliche Möglichkeiten
Lahr (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 das mit Spannung erwartete Urteil zu Dieselfahrverboten verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für viele Betroffene Pkw Besitzer ist es eine Katastrophe. Sie fragen sich, wie es nun mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Viele Betroffene dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren. Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum eine Option sein, da die Fahrzeuge nicht oder nur schwer verkäuflich sein werden. Es ist außerdem mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Fragen und Antworten zu den Folgen von Fahrverboten
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit führend im Abgasskandal tätig und führt mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal. Es wurden bereits mehrere 100 Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Geschädigten erstritten, mit denen diese ihre Fahrzeuge zurückgegeben oder Schadensersatz verlangen können. Den Betroffenen stehen zahlreiche Optionen offen, sich lukrativ von ihrem Fahrzeug trennen zu können. Es werden nachfolgend die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene Dieselbesitzer stellen, beantwortet.
1. Gibt es bereits jetzt Fahrverbote und muss ich das Fahrzeug nun stehen lassen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass Dieselfahrverbote nach der geltenden Rechtslage zulässig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch nicht die Kompetenz, selbst diese Fahrverbote zu verhängen. Es hat lediglich den Weg geebnet, dass solche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durch die Kommunen verhängt werden können. Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in den deutschen Städten ist jedoch in Kürze damit zu rechnen, dass die Kommunen die Fahrverbote verhängen werden. Derzeit müssen die Fahrzeuge noch nicht stehen gelassen werden, in Kürze droht jedoch die Aussperrung durch die Fahrverbote.
2. Welche Fahrzeuge sind von den Fahrverboten betroffen?
Dies hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab. Wahrscheinlich ist, dass Fahrzeuge mit der Euro 5 Norm und einer schlechteren Euro Norm aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Ob auch Euro 6 Norm Fahrzeuge betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Sollte sich die Luft in den Innenstädten nicht wesentlich verbessern, droht jedoch auch diesen Fahrzeugen eine Aussperrung.
3. Hilft eine blaue Plakette weiter?
Wenn überhaupt eine blaue Plakette eingeführt wird, bedeutet dies nur, dass dadurch die Kontrolle durch die Behörden erleichtert wird. Die blaue Plakette selbst verhindert kein Fahrverbot. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass lediglich Fahrzeuge mit der Euro 6 Norm eine solche Plakette erhalten. Womöglich gibt es innerhalb der Euro 6 Norm außerdem noch eine Staffelung.
4. Kann ich mein Auto noch verkaufen ohne Wertverlust?
Eher nicht. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge noch verkäuflich. Die Frage ist, welcher vernünftige Käufer ein solches Fahrzeug noch erwirbt? Die letzten Monate haben bereits gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, solche Fahrzeuge zu verkaufen. Selbst wenn ein Verkauf möglich ist, muss mit massiven Wertverlusten gerechnet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr in deutschen Innenstädten bewegt werden darf, ist es quasi wertlos.
5. In welchen Städten drohen Fahrverbote?
Dies ist noch nicht abschließend geklärt. Nachdem jedoch bereits über die Klagen gegen die Verwaltungsgerichtsurteile aus Düsseldorf und Stuttgart vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, drohen in Stuttgart und in Düsseldorf Fahrverbote. Daneben sind jedoch auch zahlreiche weitere Städte wie z.B. Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Gießen, Limburg voraussichtlich betroffen. Überschreitungen der Grenzwerte gab es auch oder sind wahrscheinlich in Offenbach, in Bensheim, in Fulda, in Kassel, in Marburg. Auch in den Städten Köln, Reutlingen, Hamburg, Kiel, Heilbronn, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen, Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Essen, Regensburg, München, Düren, Backnang, Marbach, Esslingen, Bochum, Paderborn, Bielefeld, Bonn, Herrenberg, Mühlacker, Ravensburg, Siegen, Hürth, Leinfelden, Echterdingen Pleideslheim, Herne, Mülheim, Neuss, Witten, Heidenheim, Hildesheim, Kuchen, Mönchengladbach, Dinslaken, Hameln, Schwäbisch Gmünd.
All diese und wahrscheinlich weitere Kommunen müssen nunmehr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten darüber entscheiden, ob sie Fahrverbote vorsehen müssen. Bewohner und Besucher dieser Städte müssen damit rechnen, künftig mit ihrem Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren zu dürfen.
6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene jetzt?
Betroffene stehen nicht rechtlos da. Es bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, sich von dem Fahrzeug zu trennen, ohne einen Wertverlust zu erleiden. Insbesondere Geschädigte des VW Abgasskandal haben sehr gute Aussichten, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits hunderte Urteile für Geschädigte erstritten, mit denen das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgegeben werden kann. Auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen stehen im Verdacht, manipuliert zu haben. Dies wird derzeit in den Medien insbesondere für Daimler und BMW diskutiert. Ob dieser Hersteller manipuliert haben, steht noch nicht fest. Hier laufen noch die Ermittlungen. Sowohl Daimler als auch BMW streiten Manipulationen ab. Auch hier haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, indem sie Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Fahrzeuge geltend machen.
Eine sehr gute Möglichkeit, es sich ohne Wertverlust von dem Fahrzeug trennen zu können, haben auch solche Besitzer von diesen Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 100 Verfahren gegen die Volkswagen Bank. Daneben laufen weitere Klagen wie z.B. gegen die Santander Bank. Nach Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht enthalten die Kreditverträge über Autokredite bei den Banken grobe Fehler, die dazu führen, dass der Autokredit auch heute noch widerrufen werden kann. Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit das erste Urteil beim Landgericht Arnsberg zu dieser Thematik erstritten. Auch die Landgerichte Berlin, München und Ellwangen haben bereits entschieden, dass die Autokreditverträge widerrufbar sind, auch wenn die 2-wöchige Frist zum Widerruf bereits abgelaufen ist. Mehr dazu hier: http://ots.de/87V9VZ
7. Ratschlag von Experten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät Geschädigten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahre 2015 mit der Materie und ist in diesem Bereich hochspezialisiert. Es wurden bereits hunderte Verfahren gewonnen. Betroffene von Fahrverboten sollten jedoch nicht in Panik geraten. Es sollte in Ruhe ausgelotet werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Lediglich Betroffene des VW Abgasskandal sollten sich beeilen. Ende 2018 werden die Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG endgültig verjähren, so dass nach 2018 keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Brüchau: Offene Fragen bleiben | Kalbe
Magdeburg / Brüchau. Wie gefährlich ist der „Silbersee“? Ist die Bohrschlammgrube Brüchau ein Einzelfall? So lässt sich die Kleine Anfrage von Andreas Höppner (Linke) an die Landesregierung zur Umweltbelastung bei der Erdöl- / Erdgas-Gewinnung im Land zusammenfassen.
Brüchau: Offene Fragen bleiben | Kalbe
Brüchau: Offene Fragen bleiben | Kalbe
George Bernard Shaw
"Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast".
George Bernard Shaw
George Bernard Shaw
Greenpeace-Kommentar zum Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Leipzig, 27. 2. 2018 – Städte dürfen künftig grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Pkw verhängen, um die Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid (NO2) schnell zu senken. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig entschieden. Es kommentiert Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl:
„Endlich ist der Weg frei, um die Gesundheit der Menschen wirksam zu schützen. Jede Stadt kann nun das Recht ihrer Bürger auf saubere Luft selbst durchsetzen. Besonders belastete Städte müssen jetzt dafür sorgen, dass dreckige Diesel mit ihren giftigen Abgasen draußen bleiben. Dabei sind Übergangszeiten und Ausnahmeregelungen nötig. Aber jedem Verkehrspolitiker muss nun klar sein: Städte müssen ihr Angebot an Bussen, Bahnen und Radwegen so schnell wie möglich ausbauen, damit künftig immer mehr Menschen einfach ohne Auto ans Ziel kommen.
Die Umsetzung des Urteils wird jedoch bald zeigen, dass nur die bundeseinheitliche Regelung mit einer blauen Plakette einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln verhindern kann. Die Bundesregierung muss mit einer Plakette verhindern, dass bald niemand mehr weiß, welcher Diesel noch in welche Stadt fahren kann.“
Klimawandel bedroht Winterspiele: Der Spielraum schmilzt - taz.de
Die Anzahl möglicher Bewerber für die Olympischen Winterspiele wird sich drastisch reduzieren. Grund dafür ist die Erderwärmung.
Klimawandel bedroht Winterspiele: Der Spielraum schmilzt - taz.de
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Dieselskandal: Ermittlungen gegen Top-Manager aus VW-Motorentwicklung
Die Wohnung von VW-Top-Manager aus der Motorentwicklung wurde durchsucht. Ihm wird vorgeworfen die Abgasmanipulation bei Audi mit zu verantworten.
Dieselskandal: Ermittlungen gegen Top-Manager aus VW-Motorentwicklung
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Daimler droht Rückforderung von Krediten wegen Abgasaffäre
Daimler könnte aufgrund des Dieselskandals eine vorzeitige Rückforderung von Förderkrediten der Europäischen Investitionsbank drohen.
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26. Februar 2018
Gipfel zur Afrikanischen Schweinepest: Ursachenbekämpfung statt Massentötung
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Andre Gide
"Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich."
Andre Gide
Andre Gide
Der Postillon: CDU-Parteitag: 15 Minuten Applaus für Techniker beim Mikrofoncheck
Berlin (dpo) - Helle Begeisterung beim CDU-Sonderparteitag in Berlin: Dort erhielt Tontechniker Manfred "Manni" Gondraschek über 15 Minuten Applaus, nachdem er einen kurzen Mikrofoncheck durchführte. Bei einer anschließenden Abstimmung erhielt sein Antrag "Test Test Eins Zwo Eins Zwo" starke 97,23 Prozent Zustimmung.
Der Postillon: CDU-Parteitag: 15 Minuten Applaus für Techniker beim Mikrofoncheck
Der Postillon: CDU-Parteitag: 15 Minuten Applaus für Techniker beim Mikrofoncheck
Doctor Nerve (USA) - "If You Were Me Right Now I'd Be Dead", RIO 2014, 19/09/2014 (1/11)
Doctor Nerve (USA) - "If You Were Me Right Now I'd Be Dead", VII Rock In Opposition festival 2014, Maison de la Musique, Cap'Découverte - 81450 Le Garric (Carmaux), France, 19/09/2014 (1/11) Leo Ciesa - drums, skins, Egil's bones Nick Didkovsky - guitars, retro echoplex nostalgia Yves Duboin - soprano sax, hearing threshold provocation Ross Feller - soprano sax beast Rob Henke - trumpet, screaming ears Ben Herrington - extreme trombone Jesse Krakow - electric bass, trout masks Michael Lytle - extended range bass clarinet, chilling predawn calm Kathleen Supové - massive keyboards, massive sampling, massive vocal rants http://www.doctornerve.org/ https://doctornerve.bandcamp.com/ https://www.facebook.com/DoctorNerve/ http://cuneiformrecords.com/bandshtml... http://cuneiformrecords.bandcamp.com/... http://www.discogs.com/artist/495743-... http://cuneiformrecords.bandcamp.com/... Rock In Opposition festival: http://www.rocktime.org/rio/
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