Deutsche
Umwelthilfe fordert im laufenden Rechtsverfahren den Entzug der
Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen
Düsseldorf/Berlin, 24.1.2017:
Zur
heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über den
Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Stilllegung von Euro 5 Diesel
Pkw mit Betrugssoftware erklärt die DUH, dass
sie kurzfristig Kontakt mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aufnehmen
wird, um den Weg für eine Sprungrevision gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts frei zu machen. Diese wurde ausdrücklich zugelassen
und ermöglicht eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsfrage
durch das Bundesverwaltungsgericht.
„Die
Rechtsansicht des Gerichts, dass einzelne Autos keine Auswirkung auf
die Luftqualität hätten, können wir nicht nachvollziehen. An den stark
belasteten innerstädtischen
Durchfahrtsstraßen beträgt der Anteil der Dieselfahrzeuge an der
Schadstoffbelastung bei Stickstoffdioxid 80 Prozent und mehr“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir wussten,
dass wir mit dieser Klage, ebenso wie im Jahr 2005 mit unseren
Parallelverfahren zur Durchsetzung des einklagbaren ‚Rechts auf saubere
Luft‘, rechtliches Neuland beschreiten“, so Resch
weiter.
„Die
Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen halten wir aus gleich
mehreren Punkten für unzutreffend. Das Klagerecht für Umweltverbände ist
durch den Europäischen
Gerichtshof mehrfach bestätigt worden, auch für vergleichbare Fälle wie
diesen. Wir gehen daher davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht
diese rechtliche Bewertung der DUH bestätigen wird, jedenfalls aber dem
europäischen Gerichtshof diese Frage zur Klärung
vorlegt“, sagt Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt.
Links:
Zur Pressemitteilung
„Betriebserlaubnis von Betrugs-VW ist erloschen – Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit hoher Luftbelastung ein“ vom 11.7.2017: http://l.duh.de/uwm29
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