Stellungnahme für strengere Fischereiregeln in Schutzgebieten eingereicht
Hamburg/Berlin, 16. 3. 2016:
Wirksameren
Meeresschutz fordern deutsche Umweltverbände von
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und Umweltministerin
Barbara Hendricks (SPD). Für die deutschen Natura-2000-Schutzgebiete in
der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) müssen künftig
deutliche strengere Regeln für die Fischerei gelten, so die Forderung
der Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Noch bis zum 22. März
läuft das offizielle Beteiligungsverfahren zu den von Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Fischereimaßnahmen.
„Die Vorschläge im aktuellen Maßnahmenkatalog reichen nicht aus, um
etwa die einzige deutsche Walart, den Schweinswal, oder die seltenen
Steinriffe und Sandbänke zu schützen. In mindestens der Hälfte der
Schutzgebiete müssen menschliche Eingriffe verboten
werden. Zerstörerische Fischerei hat in Schutzgebieten gar nichts zu
suchen“, sind sich die Umweltverbände BUND, Deepwave, DNR, DUH,
Greenpeace, NABU, Schutzstation Wattenmeer, Whale & Dolphin
Conservation und WWF einig.
Besonders
kritisieren die Verbände in ihrer Stellungnahme das komplette Fehlen
von Maßnahmen für die Ostsee-Schutzgebiete
und die vorgeschlagenen Maßnahmen für das Sylter Außenriff mit der
Amrumbank – der Kinderstube des Schweinswals. Die Verbände fordern
striktere Fischereimaßnahmen in Schutzgebieten, wie etwa das Verbot von
Meeresboden schädigenden Grundschleppnetzen oder Stellnetzen,
in denen Seevögel und Schweinswale als ungewollter Beifang verenden.
„Nur mit der Einrichtung von fischereifreien Zonen können die
Schutzgebiete ihrer Funktion als Refugien für bedrohte Arten und als
natürliche Lebensräume gerecht werden“, so die Verbandsvertreter.
Nein zu umweltschädlichen Fangmethoden im Schutzgebiet
Ebenfalls
im Fokus der Kritik: Die Vorschläge der Bundesministerien, das östliche
Sylter Außenriff für die Krabbenfischerei
geöffnet zu lassen, obwohl diese mit zerstörerischen Fanggeräten
arbeitet. „Diese Ausnahme für die Krabbenfischerei konterkariert das
Wort Schutzgebiet. Die eingesetzten Grundschleppnetze schädigen den
Meeresboden“, argumentieren die Umweltschützer. Dabei
hätte eine Schließung des Gebiets für die heimischen Krabbenfischer
kaum Fangeinbußen zur Folge – mit unter drei Prozent ist ihr
Jahresfanganteil dort verschwindend gering.
Der
von der deutschen Regierung erarbeitete Katalog der Fischereimaßnahmen
wird an die EU-Kommission und jene EU-Mitgliedsländer
verschickt, die in der deutschen Nordsee fischen. Dazu gehören
Dänemark, die Niederlande, Großbritannien, Belgien und Frankreich. Auch
diese Länder müssen den Vorschlägen zustimmen. Erst dann können die
Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden. Die Umweltverbände
befürchten ein weiteres Aufweichen der Maßnahmen in dem bevorstehenden
europäischen Prozess. „Zu oft haben sich auf EU-Ebene die
Fischereiinteressen gegen geltendes Naturschutzrecht durchgesetzt –
diesmal darf die Bundesregierung in den Verhandlungen keinem
politischen Minimalkonsens zustimmen“, fordern die Sprecher der
Verbände.
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