8. März 2016

Musterwiderspruch: Neuer Hartz IV Regelsatz zu niedrig und rechtswidrig



Die Höhe der Hartz IV Regelbedarfe wird in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen. Die geltenden Regelsätze basieren noch auf Daten der EVS von 2008. In 2013 wurde turnusgemäß eine neue EVS erhoben. Dem BMAS liegen die Auswertungen der Ergebnisse, die die Grundlage für eine Neufestsetzung der Regelbedarfe darstellen, offenbar bereits seit mehreren Monaten vor... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-mustervorlage-fuer-widerspruch.php

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