14. März 2016

Jobcenter darf Hartz IV drei Jahre lang um 30 Prozent verringern


Kassel (jur). Erhalten Hartz-IV-Bezieher beim Arbeitslosengeld II zu viel, müssen sie zu viel erhaltene Leistungen monatlich wieder abstottern. Das Jobcenter kann hierfür sogar drei Jahre lang jeden Monat die Hilfeleistung um 30 Prozent aufrechnen, urteilte am Mittwoch, 9. März 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 20/15 R)... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-skandal-urteil-3-jahre-sanktionen.php

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