Zur
Ankündigung der Baumarktkette Hornbach, Pestizide mit Glyphosat- und
Neonikotinoid-Wirkstoffen aus dem Sortiment zu nehmen, erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
Wir
freuen uns, dass mit Hornbach jetzt eine der letzten großen
Baumarktketten das Pflanzengift Glyphosat vollständig aus den Regalen
nimmt und die besonders bienengiftigen Neonikotinoide gleich mit – der
gemeinsame Druck, auch von Umwelt- und Verbraucherverbänden hat sich
gelohnt. Selbst Minister Schmidt ist inzwischen dem Koalitionspartner
SPD gefolgt und hat erstmals ein Glyphosatverbot für Privatanwender ins
Gespräch gebracht. Jetzt sollte er sich beherzt ein Beispiel an den
Baumärkten nehmen und seiner Ankündigung Taten folgen lassen.
Der
freiwillige Verzicht der Baumärkte ist ein wichtiger Schritt. Aber er
reicht nicht – wer will, kann sich im Internet problemlos und
unkontrolliert Glyphosat besorgen. Die vorgeschriebene Beratung lässt
sich hier genauso einfach wie etwa die gängigen ellenlangen
Geschäftsbedingungen mit einem Klick bestätigen. Es war überfällig, dass
der Agrarminister erstmals ein Risiko beim Umgang mit Glyphosat
einräumt hat. Seinen Worten müssen jetzt auch Taten folgen.
Das
Risiko des Glyphosat-Einsatzes ist allerdings nicht auf Haus- und
Kleingarten beschränkt. Der weitaus größte Teil der jährlich in
Deutschland verwendeten rund fünftausend Tonnen reines Glyphosat landet
auf unseren Äckern und gelangt so auch in unsere Lebensmittel und in
unsere Körper. Wer anerkennt, dass Glyphosat ein potenzielles
Gesundheitsrisiko darstellt, darf dem Pflanzengift jetzt keine
Neuzulassung ausstellen. Der Expertenstreit ist in vollem Gange, die
Glyphosat-Bewertungen der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) und
der Pestizidexperten vom JMPR bei der WHO stehen schließlich noch aus,
und auch das Umweltbundesamt sieht weiteren Forschungsbedarf zur
Glyphosatbelastung der Bevölkerung. „Wahrscheinlich krebserregende“
Stoffe dürfen nach aktuellem EU-Recht nicht als „Pflanzenschutzmittel“
zugelassen werden.
Deutschland
darf dem Vorschlag der EU-Kommission kommende Woche daher keinesfalls
zustimmen, notfalls muss Umweltministerin Barbara Hendricks ihren
Kollegen Schmidt davon abhalten.
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