Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2016 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Gewaltschutz
für Frauen und Mädchen ist keine Frage des guten Willens sondern eine
Pflicht des Staates und muss für alle Gültigkeit haben. Das gilt auch
für die nach Deutschland geflüchteten Frauen, die ebenso wie andere
schutzbedürftige Gruppen besonders verwundbar sind. Sie sind vor der
Flucht, während der Flucht und in den Unterkünften besonders stark von
Gewalt bedroht. Die Bundesregierung hat mit breiter Unterstützung von
Union und SPD mit dem Asylpaket II fatalerweise den schon verabredeten
Gewaltschutz für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Frauen und
Mädchen gekippt. Damit lässt sie nicht nur die Frauen alleine, sondern
Deutschland verstößt gegen die EU‑Aufnahmerichtlinie. Dafür erhielt
die Bundesregierung bereits einen blauen Brief.
Ebenso
wurde mit dem Asylpaket II vielen Menschen, insbesondere vielen Frauen,
die Türen für einen Familiennachzug verschlossen. In Kauf nehmend, dass
Familien so manchmal bis zu fünf Jahre getrennt werden. Das ist nicht
nur zutiefst unmenschlich sondern zwingt jetzt viele Frauen die
gefährliche Flucht, oft auch mit Kindern, auf sich zu nehmen.
Wir fordern daher, den Familiennachzug weiter zu ermöglichen. In unserem Gewaltschutzantrag (Drs. 18/6646)
fordern wir die Einhaltung der EU-Aufnahmerichtlinie und wichtige
Mindeststandards wie abschließbare Toiletten, getrennte Duschen und
getrennte Gemeinschaftsräume in den Unterkünften. Die Residenzpflicht
darf für von Gewalt betroffene Frauen kein Hinderungsgrund für den
Zugang zu einem Frauenhausplatz sein. Die Betroffenen müssen unabhängig
von ihrem Wohnort in ein Frauenhaus gehen können. Deshalb müssen wir
bürokratische Hürden abbauen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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