3. März 2016

EU-Handelsabkommen: Investorenrechte blockieren Energiewende


Im Rahmen von Handels- und Investitionsabkommen wird großen multinational agierenden Konzernen die Möglichkeit geboten, Regierungen zu verklagen, wenn politische Änderungen, wie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder andere Maßnahmen den Wert ihrer Investitionen – auch in Zukunft – schmälern. Soweit bekannt, wurden vor internationalen Schiedsgerichten bis Ende 2014 insgesamt 608 solcher Klagen verhandelt.

Auf Regierungen kommen einerseits enorme Rechtskosten und Schadensersatzforderungen zu, andererseits wird die Sozial- oder Umweltgesetzgebung aufgeweicht. Obwohl das Risiko solcher Konzernklagen vor dem Hintergrund der Energiewende bekannt ist, finden aktuell Verhandlungen zu weiteren Freihandels- und Investitionsabkommen wie TTIP, CETA und Co. statt. Unternehmen würde bei Zustandekommen der Abkommen weiterhin ermöglicht, wichtige staatliche Klimaschutzmaßnahmen anzufechten und den Ausbau Erneuerbarer Energien auszubremsen.

Weitere Informationen erhalten Sie im PDF-Format unter folgendem Link:
http://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/02/Ein-Paradies-f%C3%BCr-Umwelts%C3%BCnder_web.pdf

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