Smart cdi Diesel mit fast viermal so hohen Stickoxid-Werten gemessen wie ein 28-Tonnen Mercedes-Benz-Truck – Verwaltungsgericht Schleswig übersendet DUH die 581-seitige, durchgehend geschwärzte VW-Dieselgate-Akte des KBA – Bundesregierung stellt Wirtschaftsinteressen der Autobauer über Gesundheitsschutz der Bürger: Keine Auflagen in Deutschland zur Reduktion der Stickoxidwerte auf der Straße – DUH bittet um Unterstützung zur Intensivierung der eigenen NOx- und CO2-Messungen
Berlin, 21.03.2016:
Am
17. September 2015 startete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihre Kampagne
„Diesel-Abgase töten“. Einen Tag später wurde der VW-Abgasskandal
bekannt. Sechs Monate danach bestätigen sich die damaligen
Aussagen der DUH. Im Rahmen der behördlichen Nachprüfungen wurden vom
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) offensichtlich bei vielen deutschen wie
ausländischen Fahrzeugen auffällige Stickoxid (NOx)-Werte gemessen.
Nachdem die DUH seit Oktober 2015 bei allen eigenen
Untersuchungen Hinweise auf Abschalteinrichtungen gefunden und
veröffentlicht hat, räumen inzwischen über die VW-Gruppe hinaus mehrere
weitere Automobilhersteller die Verwendung von Abschalteinrichtungen
ein, die bei leicht höheren oder niedrigeren Temperaturen
als der Prüfraumtemperatur die Abgasreinigung vermindern. Begründet
wird dies von den Herstellern damit, dass die Verminderung der
Wirksamkeit der Abgasreinigung notwendig sei, um den „Motor vor
Beschädigung“ zu schützen. Diese Begründung ist nach Auffassung
der DUH eine reine Schutzbehauptung. Die Fahrzeuge müssen nach der
geltenden EU-Typgenehmigungsvorschrift „in normal use“, das heißt auch
unter allen üblicherweise auftretenden Temperaturen und nicht nur
zwischen 20 – 30 Grad Celsius eine funktionierende Abgasreinigung
vorweisen. Nach Informationen der DUH laufen derzeit beim KBA
beziehungsweise im Bundesverkehrsministerium offizielle
Anhörungsverfahren zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung
gegen die Daimler AG, die Adam Opel AG und die Volkswagen-Gruppe.
Seit nunmehr sechs Monaten verweigert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dem Parlament und der Öffentlichkeit Auskunft über die seit November vorliegenden Straßenmesswerte und gefundenen Auffälligkeiten bei den insgesamt 56 untersuchten Diesel-Fahrzeugen. Seit dem 1. Oktober 2015 versucht die DUH in verschiedenen Verwaltungsverfahren, Auskunft über die den Hersteller gemachten technischen Auflagen beziehungsweise vorliegende Messwerte zu erhalten. Im Falle der VW-Rückrufauflagen erhob die DUH im Januar 2016 schließlich Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das KBA stellte daraufhin im Februar fest, dass die DUH doch einen rechtlichen Informationsanspruch hat. Allerdings war die Volkswagen AG nicht mit der Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH am vergangenen Freitag 18.3.2016 vom angerufenen Verwaltungsgericht Schleswig die 581-seitige VW-Akte „zur einwöchigen Einsicht“ in komplett geschwärzter Form (Hier finden Sie die Gerichts-Akte).
„In den USA verlangen die Umweltbehörden, dass die Diesel-Pkw auf der Straße die Grenzwerte einhalten oder eben zurückgekauft werden müssen. Frankreich veröffentlichte bereits im Februar die gemessenen erhöhten Stickoxid- und CO2-Werte. Und Umweltministerin Ségolène Royal fordert funktionierende Katalysatoren auch bei niedrigen Temperaturen. Im Epizentrum des Diesel-Abgasskandals agiert Bundesverkehrsminister Dobrindt als Marionette der Autobosse, verweigert jegliche Transparenz und verzichtet trotz 10.000 jährlicher Todesfälle auf Vorgaben zur Senkung der realen Abgasemissionen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH stellte heute (21.3.2016) neue eigene Abgasmessungen an einem Smart Diesel mit alarmierenden NOx-Emissionen vor (den Prüfbericht in deutscher und englischer Fassung finden Sie am Ende dieser Seite). Die Untersuchungen fanden im Februar und März 2016 bei der Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz statt. Dabei überschritt der Smart bei allen auf dem Rollenprüfstand gefahrenen Tests mit betriebswarmem Motor die Euro 5 Grenzwerte für NOx-Ausstoß erheblich. Verglichen mit einem 28-Tonner, ebenfalls vom Hersteller Daimler (Actros 1842, Euro 6), der laut Kraftfahrt-Bundesamt auf der Straße mit 158 mg NOx/km gemessen wurde, übersteigt der Smart beim CADC-Fahrzyklus (der CADC Zyklus wird zum Ermitteln von Pkw-Emissionsfaktoren verwendet ) diesen Wert mit 589 mg/km um das fast Vierfache. Dabei meldete das Fahrzeug während oder nach den Tests trotz der stark erhöhten Emissionen keinen Fehler der On-Board-Diagnose (OBD) über die Warnlampe.
Verkehrsexperte Axel Friedrich erklärt: „Die festgestellten Überschreitungen der NOx-Emissionen beim kleinsten Serien-Diesel der Welt sind nicht nur in der Höhe absolut inakzeptabel, sondern zeigen ein technisch nicht plausibles Muster. Dass dieses Fahrzeug mit dem für eine funktionierende Abgasreinigung optimalen betriebswarmen Zustand kein einziges Mal die NOx-Grenzwerte einhält, ist technisch nicht plausibel. Wenn Hersteller erklären, dass sie keine Zykluskennung verwenden, sollte dies durch unabhängige Straßenmessungen belegt werden.“
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat seit Beginn des Abgasskandals Mitte September alle Bitten um Gespräche mit der DUH abgelehnt. Nur unter Nutzung des Rechtswegs gelingt es der DUH durch Auskunftsverfahren und Anträge auf Entzug von Typzulassungen Rückmeldungen zu erzwingen. So informierte das BMVI die DUH am 17.3.2016 über die immer noch andauernden und immer noch nicht abgeschlossenen Überprüfungen beim Opel Zafira Diesel durch das KBA. Dieses Fahrzeug war nach den Enthüllungen der DUH im Oktober 2015 auch bei Folgemessungen des WDR, BBC sowie des belgischen Fernsehens auffällig. In der Untersuchung der französischen Regierung vom Februar 2016 waren die realen NOx- und CO2-Abweichungen jeweils die höchsten aller 22 untersuchten Fahrzeuge.
Seit nunmehr sechs Monaten verweigert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dem Parlament und der Öffentlichkeit Auskunft über die seit November vorliegenden Straßenmesswerte und gefundenen Auffälligkeiten bei den insgesamt 56 untersuchten Diesel-Fahrzeugen. Seit dem 1. Oktober 2015 versucht die DUH in verschiedenen Verwaltungsverfahren, Auskunft über die den Hersteller gemachten technischen Auflagen beziehungsweise vorliegende Messwerte zu erhalten. Im Falle der VW-Rückrufauflagen erhob die DUH im Januar 2016 schließlich Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das KBA stellte daraufhin im Februar fest, dass die DUH doch einen rechtlichen Informationsanspruch hat. Allerdings war die Volkswagen AG nicht mit der Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH am vergangenen Freitag 18.3.2016 vom angerufenen Verwaltungsgericht Schleswig die 581-seitige VW-Akte „zur einwöchigen Einsicht“ in komplett geschwärzter Form (Hier finden Sie die Gerichts-Akte).
„In den USA verlangen die Umweltbehörden, dass die Diesel-Pkw auf der Straße die Grenzwerte einhalten oder eben zurückgekauft werden müssen. Frankreich veröffentlichte bereits im Februar die gemessenen erhöhten Stickoxid- und CO2-Werte. Und Umweltministerin Ségolène Royal fordert funktionierende Katalysatoren auch bei niedrigen Temperaturen. Im Epizentrum des Diesel-Abgasskandals agiert Bundesverkehrsminister Dobrindt als Marionette der Autobosse, verweigert jegliche Transparenz und verzichtet trotz 10.000 jährlicher Todesfälle auf Vorgaben zur Senkung der realen Abgasemissionen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH stellte heute (21.3.2016) neue eigene Abgasmessungen an einem Smart Diesel mit alarmierenden NOx-Emissionen vor (den Prüfbericht in deutscher und englischer Fassung finden Sie am Ende dieser Seite). Die Untersuchungen fanden im Februar und März 2016 bei der Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz statt. Dabei überschritt der Smart bei allen auf dem Rollenprüfstand gefahrenen Tests mit betriebswarmem Motor die Euro 5 Grenzwerte für NOx-Ausstoß erheblich. Verglichen mit einem 28-Tonner, ebenfalls vom Hersteller Daimler (Actros 1842, Euro 6), der laut Kraftfahrt-Bundesamt auf der Straße mit 158 mg NOx/km gemessen wurde, übersteigt der Smart beim CADC-Fahrzyklus (der CADC Zyklus wird zum Ermitteln von Pkw-Emissionsfaktoren verwendet ) diesen Wert mit 589 mg/km um das fast Vierfache. Dabei meldete das Fahrzeug während oder nach den Tests trotz der stark erhöhten Emissionen keinen Fehler der On-Board-Diagnose (OBD) über die Warnlampe.
Verkehrsexperte Axel Friedrich erklärt: „Die festgestellten Überschreitungen der NOx-Emissionen beim kleinsten Serien-Diesel der Welt sind nicht nur in der Höhe absolut inakzeptabel, sondern zeigen ein technisch nicht plausibles Muster. Dass dieses Fahrzeug mit dem für eine funktionierende Abgasreinigung optimalen betriebswarmen Zustand kein einziges Mal die NOx-Grenzwerte einhält, ist technisch nicht plausibel. Wenn Hersteller erklären, dass sie keine Zykluskennung verwenden, sollte dies durch unabhängige Straßenmessungen belegt werden.“
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat seit Beginn des Abgasskandals Mitte September alle Bitten um Gespräche mit der DUH abgelehnt. Nur unter Nutzung des Rechtswegs gelingt es der DUH durch Auskunftsverfahren und Anträge auf Entzug von Typzulassungen Rückmeldungen zu erzwingen. So informierte das BMVI die DUH am 17.3.2016 über die immer noch andauernden und immer noch nicht abgeschlossenen Überprüfungen beim Opel Zafira Diesel durch das KBA. Dieses Fahrzeug war nach den Enthüllungen der DUH im Oktober 2015 auch bei Folgemessungen des WDR, BBC sowie des belgischen Fernsehens auffällig. In der Untersuchung der französischen Regierung vom Februar 2016 waren die realen NOx- und CO2-Abweichungen jeweils die höchsten aller 22 untersuchten Fahrzeuge.
Die DUH wird ab April 2016 ihre Emissionsmessungen ausweiten und neben weiteren Labormessungen damit beginnen, reale Stickoxid- und CO2-Emissionen auf der Straße mit PEM-Systemen zu messen. Darüber hinaus wird die DUH ihre Anstrengungen verstärken, die Funktionsweise von Abschalteinrichtungen aufzuklären. Für die Finanzierung dieser Arbeit bittet sie um Spenden, da staatliche Stellen diese Messungen nicht unterstützen und im Einzelfall bisher sogar behindern.
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