Neues Positionspapier der Deutschen Umwelthilfe liefert Optimierungsvorschläge
Berlin, 09.03.2016:
Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäude. Allerdings wird er
seinem Anspruch
bislang nicht gerecht. Und die Umsetzung der europäischen Richtlinie
durch die nationale Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mangelhaft. Im
Zuge der anstehenden Novellierung der EnEV fordert die DUH die
Bundesregierung auf, den Energieausweis für Gebäude weiterzuentwickeln.
In ihrem Positionspapier „Der Energieausweis – wie sein Potential
ausgeschöpft werden kann“ zeigt die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation verschiedene Möglichkeiten auf, um das
Instrument zu optimieren und damit sein Potential für Klimaschutz und
Verbraucherinformation
besser zu nutzen.
Das
Positionspapier legt aktuelle Defizite offen und macht acht konkrete
Vorschläge, um den Energieausweis inhaltlich und in seiner Umsetzung zu
verbessern. Dazu zählen mehr
Verständlichkeit, Einheitlichkeit und Kontrollen. Ziel ist es, ihn zu
einem verbraucherfreundlichen Instrument zu machen, das Transparenz und
Vergleichbarkeit schafft und langfristig dazu dienen kann, energetische
Sanierungsmaßnahmen und Energieeinsparungen
zu fördern. Nur durch eine gründliche Generalüberholung des
Energieausweises kann dieser in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen
und das Thema Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert
werden.
„In
Deutschland gibt es derzeit zwei unterschiedliche Energieausweise. Sie
sind für den Laien oft unverständlich und sorgen nicht dafür, dass man
Gebäude miteinander vergleichen
kann. Wir fordern daher einen einheitlichen Energieausweis, der
vergleichbare und verständliche Werte zu Gebäuden liefert und Aussagen
über Heizkosten ermöglicht“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer
Sascha Müller-Kraenner. Zudem müsse die Bundesregierung eine
Beratungs- und Informationskampagne ins Leben rufen, um die
Öffentlichkeit für das Thema Energiewende und Energieeffizienz im
Gebäudebereich zu sensibilisieren. Denn Energie- und CO2-Einsparungen
in diesem Bereich seien eine wesentliche Stellschraube, um die
Klimaschutzziele zu erreichen.
Die EnEV sieht vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt wird.
Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH stellt fest:
„Eine DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein
Bundesland kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob
er wie vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der
Immobilienwerbung einbezogen wird.“ Sie sagt:
„Es muss in den Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten,
-abläufen und -zuständigkeiten geben, sowie eine ausreichende
finanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden.“
Hintergrund:
Der
Energieausweis soll Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf
eines Gebäudes geben. Er muss seit 2007 für jedes Gebäude vorliegen und
soll die energetische Vergleichbarkeit
der Objekte ermöglichen. Damit soll neben Lage und Preis auch die
Energieeffizienz eines Gebäudes beim Kauf oder der Anmietung ein
wichtiges Entscheidungskriterium sein. Der Energieausweis soll außerdem
Anreize für Betreiber und Besitzer von Immobilien setzen,
ihre Gebäude energetisch zu verbessern, um Marktvorteile durch
Energieeffizienz zu erlangen. Zentrale Werte aus dem Energieausweis
müssen in Immobilienanzeigen genannt und der Ausweis bei
Wohnungsbesichtigungen vorgelegt oder ausgehängt werden.
Zum Positionspapier:
http://l.duh.de/p090316
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