22. Januar 2016

Stehen „Kindern“ Menschenrechte zu? (Publikumsgespräch)




Veröffentlicht am 09.12.2015
Warum werden „Kindern“ keine „Menschenrechte“ zugestanden? Bertrand Stern erläutert, weshalb es durchaus einen wesentlichen Unterschied macht, ob von einem „Kind“ oder von einem „Menschen“, vielleicht von einem „jungen Menschen“ gesprochen wird. Denn, so der freischaffende Philosoph, das Wort „Kind“ ist belastet. Sagen Sie „junger Mensch“, dann haben Sie die Qualität eines Menschen, dem ebenso selbstverständlich die Menschenrechte zustehen. Achten Sie künftig darauf, wie sich auch Ihre eigene Einstellung und Ihr Verhalten verändern könnten, weil Sie dieses wirklich nicht so unschuldige Wort „Kind“ meiden: Sie werden staunen! Und das zwischengenerationelle Verhältnis könnte durchaus für alle Beteiligten davon profitieren. Die meinem „Mitmenschen“ selbstverständlich geltende Liebe wird sich nicht entfalten, wenn ich diesen jungen Menschen in die Rolle des „Kindes“ dränge!

Dieses Video entstand während des Publikumsgespräch nach dem Vortrag "Sind 'Kinder' wirklich auch Menschen?". Der Vortrag fand statt im Rahmen der philosophisch psychologischen Kaffeehausgespräche, eine regelmäßige Veranstaltungsreihe des Vereins „Sinnsucher e.V. – Netzwerk für psychosoziale Entwicklung“. www.sinnsucher.net

Bertrand Stern - freischaffender Philosoph. Seit etwa fünf Jahrzehnten beschäftigt er sich als zivilisationskritischer Philosoph mit Fragen rund um das Leben des Menschen sowie mit Aspekten des Respekts vor seiner Würde - und folglich mit Fragen rund um das selbstverständliche Recht, frei sich zu bilden. www.bertrandstern.de


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