Ab 2026 gelten in Hamburg erstmals verbindliche CO₂-Grenzwerte für alle Sektoren – inklusive Verkehr. Überschreitet die Stadt diese Zielmarken, ist der Senat gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Monaten ein Sofortprogramm zu beschließen. Diese Pflicht ist einklagbar: Umweltverbände oder Betroffene können vor Gericht erzwingen, dass Hamburg handelt. Doch Bürgermeister Tschentscher will bis 2030 an den bisherigen Plänen festhalten – entgegen dem neuen Gesetz. Damit riskiert der Senat, schon 2026 gegen geltendes Klimarecht zu verstoßen.
#NachDemZukunftsentscheid
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