21. Februar 2025

Das Geschehen um die Auskofferung der Giftmüllgrube Brüchau ist genauso vergiftet wie deren Inhalt




Eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Bürgern, Behörden und Ministerien ist erforderlich.

Die Glaubwürdigkeit der Demokratie hat es gerade jetzt ganz besonders nötig, gefestigt zu werden.


Der Landtag hat die Auskofferung der Grube Brüchau einstimmig beschlossen. Das Landesbergamt (LAGB) hat sie als die einzig nachhaltige Problemlösung angeordnet.

Zwei Jahre lang tat die Eigentümerin, Erdgasfirma Neptune Energy, so, als würde sie den Anordnungen des Bergamtes nachkommen. Dann stellte sich heraus, dass das alles nur Hinhaltetaktik war: Nicht für das gesamte giftige Material habe man genehmigte Entsorgungswege gefunden. Deshalb sei die Auskofferung hinfällig.

In der Bürgerversammlung am 28. Juni 2024 in Salzwedel kam jedoch ans Tageslicht, dass die Entsorgung deswegen nicht genehmigt war, weil Neptune sie nicht beantragt hatte! Unter dem Druck der Öffentlichkeit sagte Neptune-Geschäftsführer Scheck zu, bis spätestens Ende Oktober die Genehmigung für den Straßentransport radioaktiv belasteten Materials beim LAGB zu beantragen.

Doch war auch dies nur ein Beispiel für die bereits sprichwörtliche „Verlässlichkeit“ von Aussagen Neptunes. Wie das LAGB auf Anfrage mitteilte, ist dort bis zum 18.02.2025 kein solcher Antrag eingegangen.

Eingereicht wurde jedoch der sogenannte Plan B, von Neptune als „Ergänzung 2“ zum genehmigten Abschlussbetriebsplan bezeichnet. Auch dies ist eine gezielte Falschaussage, denn es handelt sich nicht um eine Ergänzung der Auskofferung, sondern um deren Ersetzung durch Belassung der Gifte vor Ort mit Plastikumhüllung als „Sicherung“.


Unseres Wissens sind zu dem Plan B zwei Stellungnahmen aus der Altmark beim LAGB eingereicht worden. Die Stadt Kalbe schrieb: „Es gibt keine Garantie, dass eine solche Lösung [Einkapselung des Grubeninhalts vor Ort] über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte hinweg stabil bleibt. Die Gefahr einer späteren Freisetzung der Schadstoffe bleibt bestehen und würde die heute vermeidbaren Risiken nur in die Zukunft verlagern. … Wir fordern Sie [das LAGB] daher auf, in diesem sensiblen Verfahren die maximal möglichen Sicherheitsstandards anzuwenden und die vollständige Auskofferung und Entsorgung der Grube Brüchau konsequent durchzusetzen.“

Der Altmarkkreis Salzwedel legt ein pro forma-Bekenntnis zur Auskofferung als „Vorzugsvariante“ ab, führt aber nicht vor Augen, worin deren Vorzüge konkret bestehen. Am Plan B kritisiert der Landkreis Unzulänglichkeiten unter anderem bei der Erfüllung wasserrechtlicher Anforderungen. Auch wird die grundlegende Rechtsfrage angeschnitten, ob denn das Bergamt für die Umwandlung einer bergbaulichen Abfalleinrichtung in eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechende Deponie die zuständige und kompetente Behörde sein kann.

Aus seinen richtigen und wichtigen Kritikpunkten zieht der Altmarkkreis aber nicht die fällige Konsequenz, nämlich den Plan B klar abzulehnen.


Auch die Rolle, die das Bergamt im letzten dreiviertel Jahr spielt, ist unklar und allemal intransparent. Die ganze Prozedur hat es dringend nötig, öffentlich und gründlich durchleuchtet zu werden.

Eine öffentliche Versammlung von Bürgern, Bürgerinitiative, BUND, Bürgermeistern, Landrat, Kreistag, Landtagsabgeordneten, Wirtschaftsministerium, Umweltministerium, LAGB und Neptune ist absolut erforderlich – wie auch schon die Grüne Landtagsfraktion im Januar feststellte. Schließlich geht es um die Glaubwürdigkeit der Demokratie, die es gerade in der derzeitigen Lage ganz besonders nötig hat, gefestigt zu werden. 

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