Die Bundesregierung hat am 14.09.2022 weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen. U.a. werden ab dem 01.01.2023 jetzt auch bestehende Solaranlagen bis 7 kWp rückwirkend von der 70%-Abregelungspflicht befreit. Eine entsprechende Regelung für bestehende Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW erfolgt nicht, obwohl Robert Habeck erst im Juli im Zuge des Energiesicherungspakets in Aussicht gestellt hat, die 70 Prozent-Kappungsregel auch für größere Bestandsanlagen streichen zu wollen. Es gibt aber eine Erklärung.
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