Am 10. August 2021 hat der Bundestag das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) verabschiedet. Es regelt verschiedene Änderungen des Tabaksteuergesetzes.
Unter anderem nimmt es die E-Zigarette in das Tabaksteuergesetz mit auf. Für sie wurde die Begrifflichkeit “Substitute für Tabakwaren” eingeführt. Die Steuer beträgt ab dem 01. Juli 2022 0,16€ pro Milliliter. Der Steuersatz wird anschließend in drei Stufen bis 2026 jährlich erhöht.
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