Berlin (ots)
- Anteil der Bioenergie an der erneuerbaren Stromerzeugung muss gesichert werden
- Ökologisch nachteilige Anbau-Biomasse wie Mais muss reduziert und durch naturverträgliche Alternativen ersetzt werden, wie Wildpflanzen und Reststoffe
- Für Vergärung von Gülle muss neues Fördersystem außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geschaffen werden
- Die Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Verbrennung von Holz ist abzulehnen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine Neuausrichtung der Bioenergieförderung zu nutzen. Bisher ist die Förderung einseitig auf die Stromproduktion ausgerichtet. Stattdessen fordert die DUH, den Einsatz von Bioenergie flexibler auszugestalten und Biogas entweder zu speichern oder verstärkt direkt zur Wärmeerzeugung ins Erdgasnetz einzuspeisen. Außerdem müssen naturschutz-, agrar- und regionalwirtschaftliche Aspekte in der Förderung intensiver berücksichtigt werden. Vorrangig ist dabei, bestehende Biogasanlagen zu erhalten, den Anteil von ökologisch nachteilhaften Kulturen wie Mais zu reduzieren sowie für die Verwertung von Gülle ein eigenes Förderinstrument außerhalb des EEG zu schaffen.
Die geplante Umrüstung ehemaliger Kohlekraftwerke auf die thermische Nutzung von Holz lehnt die DUH ab. Der nötige Holzbedarf kann vor dem Hintergrund des globalen Verlusts von Wäldern nicht nachhaltig bedient werden. Die globale Waldfläche muss für den Klimaschutz wachsen und darf nicht für die thermische Nutzung verkleinert werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Anteil naturverträglicher Bioenergie an der erneuerbaren Stromerzeugung ist für die Energiewende unverzichtbar. Ziel der EEG-Novelle muss es sein, den Weiterbetrieb bestehender Anlagen zu ermöglichen und die Förderung an ökologischen und regionalwirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Dafür muss vor allem der Anteil der Anbau-Biomasse wie Zuckerrüben, Mais und Getreide reduziert werden. Substrate aus Wildpflanzen, Reststoffen und aus der Landschaftspflege sind bessere Alternativen. Damit würden Biogasanlagen nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch zu Artenvielfalt und ökologischer Agrarentwicklung."
Neben der Neuausrichtung der Förderung im EEG ist die Schaffung eines eigenen Förderinstruments für die Vergärung von Gülle notwendig. Auch dies würde nicht alleine der Energieerzeugung dienen, sondern ebenso agrarwirtschaftlichen Zielen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner weiter: "Biogasanlagen können doppelt nützen, indem sie Strom und Wärme erzeugen und die Stickstoffüberschüsse aus der Tierhaltung reduzieren. Deshalb fordere ich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, für die Vergärung von Gülle ein eigenständiges Instrument unter dem Dach ihres Ministeriums zu schaffen. Damit kann die Ministerin endlich zeigen, dass sie Verantwortung für Klimaschutz übernimmt."
Durch die Reduzierung von Anbaubiomasse und eine spürbar gesteigerte Verwertung von Reststoffen, vor allem von Gülle, können Biogasanlagen auch die Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft und die Nitratbelastung des Grundwassers reduzieren. Um Klimagasemissionen bei Lagerung und Transport zu vermeiden, ist darüber hinaus die Optimierung des Wirtschaftsdüngermanagements vom Stall bis zum Feld mit luftdichter Lagerung von Frischgülle und Gärresten sowie kontinuierlichen Entmistungssystemen notwendig.
Link:
Positionspapier Bioenergie der DUH: http://l.duh.de/p201123
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