WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
23. Januar 2018
Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt über Entzug der Betriebserlaubnis von VW-Betrugsdiesel
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe hat im Juli 2017 Klage gegen die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht - Streitfrage ist die Frage des Fortbestands der Betriebserlaubnis von VW-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen
Die Düsseldorfer Atemluft ist erheblich mit dem Abgasgift Stickstoffdioxid (NO2) belastet. Diesel-Pkw, die im realen Betrieb auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxid-Emissionen ausstoßen, als rechtlich zulässig, sind mit verantwortlich für diese Situation und die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung der Stadtbewohner. Dazu gehören Pkw des VW-Konzerns mit dem Motorentyp EA 189, in denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und wird.
Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Oktober 2015 einen amtlichen Rückruf und ein Software-Update für die VW-Betrugsdiesel verordnet hat, halten die Pkw den Grenzwert der Abgasnorm Euro 5 auf der Straße noch immer nicht ein und verpesten damit die Atemluft weiterhin. Dies belegen unter anderem Nachmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI). Grund dafür ist, dass VW selbst in den Fahrzeugen, die einem Update unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet.
Die DUH ist der Auffassung, dass der Betrieb der betroffenen Fahrzeuge verboten ist und die Fahrzeuge stillzulegen sind, da ihre Betriebserlaubnis erloschen ist. Um die Frage der Betriebserlaubnis der Pkw zu klären, hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation am 5.7.2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die zuständige Zulassungsbehörde eingereicht.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen