WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
1. September 2014
LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus + Nebenjobs als Lobbyisten verbieten/ Karenzzeiten einführen
Berlin, 1. September 2014. Die Organisation LobbyControl kritisiert die heute in Kraft getretene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung als unzureichend. Zudem mahnt die Organisation weitere Schritte für mehr Transparenz und zu einer Regulierung des Lobbyismus an. Auf die Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung sollte konsequenterweise ein Verbot von Nebentätigkeiten als Lobbyist folgen. Außerdem müsse die Bundesregierung endlich eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder einführen.
„Ein neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung war lange überfällig, aber die Neuregelung wird trotz einiger Verbesserungen leider nur wenig bewirken“, sagt Ulrich Müller von LobbyControl. „Der Straftatbestand bleibt in der Neuregelung zu eng gefasst. So genannte Dankeschön-Spenden sind nur dann strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie schon vor einer Handlung des Mandatträgers vereinbart wurde. Ob strafwürdiges Verhalten mit dem neuen Gesetz in der Praxis besser verfolgt werden kann, ist fraglich.“ Das Gesetz sollte deshalb nachgebessert werden.
Die Bundesregierung zeige insgesamt zu wenig Engagement in Sachen Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Demokratie, kritisiert die Nichtregierungsorganisation. „Wenn man Gefährdungen für die Unabhängigkeit der Abgeordneten konsequent ausräumen will, müssen Lobbytätigkeiten als Nebenjobs für Abgeordnete verboten werden“, sagt Müller. „Bei Nebentätigkeiten gibt es nach wie vor große Grauzonen: Bundestagsabgeordneten können zum Beispiel immer noch als Berater oder Anwälte für Kunden tätig sein, die sie nicht offenlegen müssen“, kritisierte Ulrich Müller. „Da brauchen wir dringend mehr Transparenz und Regelungen zur Befangenheit. Interessenkonflikte müssen sichtbar sein und auch Konsequenzen nach sich ziehen.“
Die Organisation kritisiert auch, dass knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl immer noch kein Vorschlag für Karenzzeiten von Ex-Regierungsmitgliedern auf dem Tisch liegt. „In den letzten Monaten haben wir zahlreiche brisante Seitenwechsel von ehemaligen Regierungsmitgliedern gesehen, wie etwa Ronald Pofalla oder Dirk Niebel“, so Müller. „Finanzstarke Lobbyakteure verschaffen sich so politische Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit. Das muss endlich gebremst werden“.
LobbyControl fordert eine verbindliche Karenzzeit von drei Jahren für ausscheidende Regierungsmitglieder und hohe Beamte. In dieser Zeit sollen keine Lobbytätigkeiten ausgeführt werden dürfen. Im Zuge der Debatte um den Wechsel von Ronald Pofalla zur Bahn hatte die Bundesregierung angekündigt, eine Regelung für Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern vorzulegen. Dies war bereits im Koalitionsvertrag verabredet. Aber bis heute gibt es keinen Entwurf. „Die Bundesregierung muss nach Ende der Sommerpause schnell handeln, um nicht unglaubwürdig zu werden“, so Müller.
LobbyControl hat im Juli Eckpunkte für eine Karenzzeit vorgelegt. Sie finden diese unter https://www.lobbycontrol.de/eckpunkte-karenzzeiten
Weitere Hintergründe zu den Debatten um Karenzzeiten und die Abgeordnetenbestechung finden Sie auch im Lobbyreport 2013 unter https://www.lobbycontrol.de/lobbyreport2013
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen