2. August 2014

Leiharbeiter proftieren nicht von Reform



Nach den aktuellen Plänen des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll für Leiharbeiter zukünftig ab dem neunten Monat im Entleihbetrieb der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber der Stammbelegschaft gelten. Bislang ist dies erst ab dem 13. Monat der Fall. Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jedoch ergeben, dass nur knapp jeder vierte Leiharbeiter von der neuen Regelung profitieren würde. Denn nur ein geringer Teil der Leiharbeiter ist länger als neun Monate im Entleihbetrieb beschäftigt... Weiter:
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