26. August 2014

Bauleitplanung Sinstorf 22 – Wird giftiges Lagerstättenwasser im zukünftigen Wohngebiet in die Erde geleitet?

Im Sinstorfer Weg sieht die Bauleitplanung des Bezirkes Harburg aktuell neue Wohnbebauung vor (Bebauungsplan Sinstorf 22). Genau gegenüber befindet sich die ehemalige Erdölförderstätte „Groß-Hamburg 2“. Hier soll nach Auskunft des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Hannover (LBEG) aktuell die ehemalige Förderstätte als Einpressbohrung betrieben werden. Das bedeutet, dass hier so genanntes Lagerstättenwasser in die ehemalige Förderstätte geleitet wird. 

Dieses Wasser ist natürlicher Weise mit Quecksilber, Benzol und anderen giftigen und radioaktiven Stoffen belastet und bleibt als „Nebenprodukt“ bei der Erdöl-  und Erdgasförderung übrig. An Einpressbohrungen  wird es mit großem Druck in die Erde zurück geleitet, wobei durch den hohen Druck diese Stoffe in Boden und  Trinkwasser gelangen können. Dies kann unter Umständen ein hohes Gesundheitsrisiko für Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen.

In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sinstorf 22 wird das gegenüber liegende Flurstück nur als “nicht mehr genutztes Erdölfördergrundstück“ ausgewiesen (siehe Bebauungsplan S.12). Auf mögliche Belastungen durch die aktuelle Nutzung geht der Bebauungsplan in keiner Weise ein. Es fragt sich, ob die planende Behörde des Bezirks Harburg überhaupt umfänglich über die Nutzung des Grundstückes informiert wurde und ob das eventuelle Risiko für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend erkundet wurde.

Michael Schulze, Gründer und Sprecher der Bürgerinitiative „Frackingfreies Harburg“ dazu: „Gerade angesichts der umfangreichen Proteste aus der Bevölkerung gegen die Fracking-Vorhaben im Bezirk Harburg zeigt sich, dass die Verwaltung nicht leichtfertig mit diesem Thema umgehen sollte. Bevor man ein Wohngebiet plant, sollte genau feststehen, dass Boden und Trinkwasser nicht verunreinigt sind.“

Die Fraktionsvorsitzende Sabine Boeddinghaus meint: „Erdöllagerstätten werden nach Bergbaurecht überwacht. Dies ist Bundesrecht und zuständig ist die Bergbaubehörde. Aber die Bürgerinnen und auch die Verwaltung vor Ort haben ein Recht darauf, zu erfahren, was in ihrer unmittelbaren Umgebung an eventuellen Umweltbelastungen entsteht. Wir wollen wissen, ob hier die Bezirksverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger eigentlich ausreichend informiert wurden.“
 
Die Anfrage finden Sie hier

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