Berlin, 4. August 2014.
Bei der Umsetzung europäischer Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel
will die Bundesregierung die Verbraucher nur mangelhaft über Allergene,
Zusatzstoffe und Aromen informieren. Das geht aus einem Entwurf der
EU-Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) hervor, die
die Verbraucherorganisation foodwatch heute in einer Stellungnahme an
das Bundesernährungsministerium kommentiert hat.
Dem
Verordnungsentwurf zufolge sollen Verbraucher bei loser Ware (etwa Brot
an Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie) auch weiterhin
erheblich weniger Informationen erhalten als bei verpackten
Lebensmitteln:
- Über die 14 Hauptallergene sollen Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen nur mündlich und auf Nachfrage informiert werden. Bekanntermaßen ist jedoch bei einer nur mündlichen Information die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer.
- Die Information über Allergene soll laut Verordnungsentwurf „spätestens bei Abgabe“ erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Verbraucher nicht bereits vor der Kaufentscheidung informiert werden müssen.
- Weiterhin muss bei loser Ware nicht über eingesetzte Aromen informiert werden.
- Zusatzstoffe sollen wie bislang nur als Gruppen (z.B. „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“) angegeben werden, bei einigen Zusatzstoffen muss überhaupt keine Kennzeichnung erfolgen.
"Das
Bundesernährungsministerium muss die vorhandenen nationalen Spielräume
nutzen, um mehr Transparenz für die Verbraucher durchzusetzen", kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. "Sonst
wird das ein weiteres typisches Beispiel dafür, wie wenig präventiv das
Lebensmittelrecht ausgestaltet ist: Statt Verbraucher von vornherein
transparent über Allergene zu informieren, sollen sie erst nachfragen -
oder können dann etwas unternehmen, wenn es bereits zu spät ist. Das ist
eine Zumutung für jeden Allergiker."
foodwatch
forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, analog zu
verpackten Lebensmitteln auch bei loser Ware eine schriftliche
Information über alle Allergene, Zusatzstoffe und Aromen vorzuschreiben.

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