„Das Streikrecht ist ein Grund- und
Menschenrecht und muss deshalb für alle gelten – auch für Beamtinnen und
Beamte“, erklärt der Berliner Bundestagsabgeordnete und
Gewerkschaftsexperte Pascal Meiser (DIE LINKE) zur heutigen Verhandlung
vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
Beamtenstreikrechts. Meiser weiter:
„Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist ein Relikt aus der
Kaiserzeit. In einer demokratischen Gesellschaft hat dieses Verbot
nichts verloren. Immer weniger Beamtinnen und Beamte sind fernab von
hoheitlichen Aufgaben tätig. In einigen Branchen werden sie zudem
gezielt als Streikbrecherinnen und Streikbrecher missbraucht.
Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen
werden, ist dies nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte
dieser Berufsgruppe. Es stellt zugleich einen Verstoß gegen
internationales Recht dar.
Dass sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall beschäftigen
muss, ist alleine der Untätigkeit der vergangenen Bundesregierungen
geschuldet. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor zehn Jahren
festgestellt, dass die Koalitionsfreiheit und somit das Streikrecht als
ein Menschenrecht zu werten sei, das auch für Beamtinnen und Beamte
gelten müsse. Bisher sind sowohl der Bund als auch die Länder eine
entsprechende Änderung des deutschen Beamtenrechts nicht angegangen.“
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