31. Januar 2018

Rechtswidriger Atommüll-Export – Umweltministerin muss Genehmigung für Atommüll-Export von Vattenfall nach Schweden zurückziehen – | umweltFAIRaendern.de

Trotz erst im letzten Jahr verschärfter Regelungen zum Export-Verbot für hoch radioaktiven Atommüll darf Vattenfall solchen Atommüll in Form von 13 defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden exportieren. Dafür liegen Genehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Export) und des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE, Transport innerhalb Deutschlands) vor. Der Atommüll soll in Schweden zur dauerhaften Lagerung verbleiben. Der Vorbereitung für diesen Atommüll-Export zu „Forschungszwecken“ hat auch die Kieler Atomaufsicht unter dem Grünen Umweltminister Robert Habeck zugestimmt. Entscheidend bei diesem Atommüll-Deal ist dabei das Votum des Bundesumweltministerium (BMUB), welches gegenüber der BAFA die Fachaufsicht hat. In einer Presseerklärung sagt BUND-Atomexperte Thorben Becker: „Der geplante Atommüll-Export verstößt gegen geltendes Recht. Im Standortauswahlgesetz ist der Grundsatz der Inlandsentsorgung und damit ein umfassendes Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll geregelt. Ausnahmen gibt es nur für Atommüll aus Forschungsreaktoren, diese gelten nicht  für den Atommüll aus dem AKW Brunsbüttel. Die Zustimmung des BMUB zu diesem Export ist nicht nachzuvollziehen.“ Der Abtransport aus Brunsbüttel soll bis spätestens Ende August 2018 erfolgt sein. Auch in anderen Atommeilern gibt es derartige defekte Brennstäbe, deren Zwischenlagerung in Castor-Behältern derzeit nicht möglich ist.



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