„Union und SPD bereiten die
Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes
Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE
LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten
Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:
„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße
Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch
wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit
komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben
sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen
willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster
Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten
in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach
Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für
die Große Koalition einzunehmen.
Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die
bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die
Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten.
Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre
dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der
Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese
Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.
Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen
Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des
Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute
Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von
Grünen und FDP.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen