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31. Januar 2018
Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Maßnahmen für Energieeffizienz im neuen Koalitionsvertrag: Klimaschutz und Wohnungsbau nicht gegeneinander ausspielen
Berlin (ots) - Klimaziel für den Gebäudebereich muss durch konkrete Maßnahmen wie Effizienzvorgaben, Niedrigstenergiegebäudestandard und steuerliche Anreize untermauert werden - Wohnungsbauförderung darf nicht gegen den Klimaschutz ausgespielt werden - Deutschland hinkt europäischen Vorgaben hinterher
Das von CDU, SPD und CSU neu verkündete Klimaziel 2030 wird genauso scheitern wie das gerade aufgegebene Ziel für 2020, wenn das große Potenzial zur Energieeffizienz im Gebäudebereich nicht entschlossen angegangen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Koalitionsparteien daher auf, konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich festzulegen. Dazu gehören Effizienzvorgaben, ein Niedrigstenergiegebäudestandard sowie steuerliche Anreize.
Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung muss der CO2-Ausstoß in den Sektoren Wärme, Verkehr und Landwirtschaft um mindestens 120 Millionen Tonnen bis 2030 reduziert werden. Allein im Stromsektor und durch den Ausbau der erneuerbaren Energien lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Der Endenergiebedarf in Deutschland beträgt ca. 2500 Terawattstunden (TWh), der derzeitige Anteil von Wind- und Sonnenenergie kommt gerade einmal auf 150 TWh. Diese Diskrepanz macht deutlich: Neben einem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energieträger sind massive Reduktionen beim Verbrauch, vor allem im Gebäudebereich, nötig.
Dazu Sascha-Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die bisher in den Arbeitspapieren für den Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Energieeffizienz sind zu unverbindlich. Wir begrüßen die Bestätigung des Sektorziels für Gebäude im Klimaschutzplan 2050 und die Ankündigung, ein umfassendes Energieeffizienzgesetz zu verabschieden. Daneben fehlen aber kurzfristig wirksame Maßnahmen und Anreize für Bauherren und Investoren."
Ein Einfrieren der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf dem jetzigen Niveau, wie im momentan vorliegenden Kapitel Wohnungsbau vorgeschlagen, wäre aus Sicht der DUH ein verheerendes Signal für den Klimaschutz. Stattdessen muss die EnEV mit dem Ziel der Dekarbonisierung von Neubauten sowohl im Wohn- als auch Gewerbebereich konsequent weiterentwickelt werden. Die DUH fordert daher von der neuen Bundesregierung eine an den Klimazielen ausgerichtete Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um das Nebeneinander von Regelwerken zu beenden und den Standard für das Niedrigstenergiegebäude im Neubau zu definieren. Das verlangen auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie.
"Je weniger wir im Neubau machen, umso mehr muss im Gebäudebestand passieren und hier sind die Hürden noch erheblich höher. Zwingend erforderlich ist die steuerliche Abschreibung der energetischen Sanierung. Deren Gegenfinanzierung muss im Zweifel aus Bundesmitteln sichergestellt werden. Die steuerliche Förderung muss mit den anderen Förderprogrammen Hand in Hand gehen. Hierfür fordern wir, eine Reform der bestehenden Systematik anzugehen und umzusetzen, um den Zugang zu Förderung zu vereinfachen und zielgruppenspezifischer auszurichten. Gleichzeitig sollte damit eine anlassbezogene und verpflichtende Energieberatung integriert werden, um auch im Bestand voran zu kommen. Diese ganz konkreten Punkte für den Gebäudebereich müssen durch strukturelles Umdenken und eine Veränderung der Energiebesteuerung einhergehen: Die Klimawirkung von Energieträgern zur Wärmeerzeugung und Fortbewegung müssen sich in der Bepreisung beziehungsweise in der Besteuerung wiederfinden. Das ist wichtig, wenn wir bei der Sektorenkopplung vorankommen wollen. Um die Sektorenkopplung technisch weiterzuentwickeln, muss sowohl die Energieinfrastruktur von Strom, Gas und Wärme als auch die Ladeinfrastruktur zusammen gedacht werden", so Müller-Kraenner weiter.
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