18. Juni 2026

Silbersee - LAGB legt Beschwerde gegen die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage ein: Neptune soll sofort mit der Realisierung seines "Plan B" beginnen dürfen

 



Wie der BUND-Landesvorstand Sachsen-Anhalt soeben mitteilt, hat das LAGB beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt, wonach bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren keinerlei Arbeiten zur Umsetzung des "Plan B" ("Sicherung" der Giftabfälle vor Ort statt Auskofferung) stattfinden dürfen.

Offensichtlich will das LAGB die drei Kardinalfehler, die es mit seiner Genehmigung des Plan B begangen hat, vertuschen:

1.) Durch Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wollte das LAGB die Öffentlichkeit ausschließen, was vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig bewertet wurde.

2.) Die in der EU-Quecksilberverordnung enthaltenen rechtsgültigen Vorschriften wurden vom LAGB ignoriert.

3.) Das LAGB hat gegen seine Aufsichtspflicht verstoßen, indem es zuließ, dass Neptune "Vorversuche" zur Abreicherung des Quecksilbergehaltes als „Zulassungsprüfung“ deklarierte, um darauf die unzutreffende Behauptung stützrn zu können, dass es für das in der Giftgrube befindliche Material keine Entsorgungswege geben würde.

Das Oberverwaltungsgericht hatte in dem früheren Verfahren (2022) angeordnet, dass ausgekoffert und extern entsorgt werden muss. Wir sehen keine Umstände, die es veranlassen könnten, seine heute Position um 180 Grad zu ändern. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass die Wahrheit siegen wird!

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