Koalitionsvertrag
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Vorfestlegung auf
die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen im Entwurf des
Koalitionsvertrags. Die Prüfung der völkerrechtlichen,
verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen zu Anschaffung, Entwicklung
und Einsatz von Kampfdrohnen soll erst später erfolgen.
Heron-TP-Kampfdrohnen der Firma Israel Aeronautics Industry (IAI) sollen
laut dem Koalitionsvertrag als "Übergangslösung" geleast werden bis zur
Fertigstellung einer Euro-Drohne "im Rahmen der europäischen
Verteidigungsunion." Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist
im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.
Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag gegenüber dem
Sondierungspapier einige Verbesserungen enthält, so etwa die Ablehnung
„völkerrechtswidriger Tötungen, … auch durch Drohnen.” Die IPPNW
fordert die neue Bundesregierung auf, die lange versprochene sorgfältige
Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen
und internationalen Whistleblowern, Opfern, WissenschaftlerInnen,
Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, JuristInnen, ÄrztInnen, NGOs
und UNO zeitnah durchzuführen.
Ein Vertrag für das Leasing von sieben Heron-TP-Kampfdrohnen wurde
bereits in der 18. Legislaturperiode ausgehandelt. Im Juni 2017 hatte die
SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch
entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der
SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der
SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag
nicht unterzeichnen würde, weil die "gesonderte Herstellung der
Bewaffnungsfähigkeit" ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag
enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen
Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. "In keinem
unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen
legitimiert", sagte Arnold damals. "Er ist auch zum Schutz unserer
Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig."
Laut dem neuen Koalitionsvertrag wird der Deutsche Bundestag über eine
Beschaffung von Bewaffnung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher,
verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.
Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem
Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von
bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren
Einsatz zu schaffen."
Die ärztliche Friedensorganisation fordert, dass die neue Bundesregierung
sich auf der Grundlage des neuen Koalitionsvertrags für eine europäische
Sicherheitsarchitektur ohne waffenfähige Drohnen und stattdessen für
dringend notwendige internationale Rüstungskontrolle dieses gefährlichen
Waffensystems einsetzt.
Quelle: Entwurf Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(Link: http://www.spiegel.de/media/media-42517.pdf )
(7.2.2018, 12:45)
8. Februar 2018
KAMPFDROHNEN: ERST ANSCHAFFEN, DANN ETHISCHE UND RECHTLICHE FRAGEN PRÜFEN?
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen