Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat am 2. Februar 2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Bundesrat - PlenumKOMPAKT - 964. Sitzung
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