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18. Januar 2018
EU-Parlament sendet wichtiges Signal für eine schnellere Energiewende und das Ende von Palmöl im Tank
Parlamentarier sprechen sich für ein verbindliches Energieeffizienzziel und den Ausbau der Erneuerbaren von jeweils 35 Prozent bis 2030 sowie die Einbeziehung des Verkehrssektors in die Berechnung des Endenergieverbrauchs aus – Deutsche Umwelthilfe begrüßt diesen Schritt, fordert jedoch ambitioniertere Ziele, um Klimaschutzzielen gerecht zu werden – DUH begrüßt das Verbot von Palmöl in Biokraftstoffen, kritisiert jedoch die Nutzung von Biokraftstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen bis 2030 – DUH fordert die Bundesregierung auf, die Parlamentsbeschlüsse im Trilog mit Kommission und Rat aktiv zu unterstützen und national mit dem Gebäudeenergiegesetz den Klimaschutz voranzubringen
Berlin, 18.1.2018: Das EU-Parlament hat gestern über seine Position zur Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Richtlinie sowie zur Verordnung über den Governance-Rahmen der Energieunion abgestimmt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Signal der Parlamentarier, die erneuerbaren Energien auszubauen und Energie einzusparen. Allerdings können die Forderungen lediglich als Minimalziel für den Klimaschutz gewertet werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dem Signal aus Brüssel Folge zu leisten und national nachzuschärfen.
Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir begrüßen das Signal der EU-Parlamentarier. Um die Zielvereinbarungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, wären jedoch weitaus ambitioniertere EU-Ziele notwendig.“ Aus Sicht der DUH müsse das Energieeffizienzziel von 35 auf 40 Prozent und der Ausbau der Erneuerbaren von bislang 35 auf 45 Prozent bis 2030 angehoben werden.
Bei dem voraussichtlich im Februar beginnenden Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Rat ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit seiner Position behauptet. Im Hinblick auf Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien hat insbesondere der EU-Ministerrat zuletzt eine bremsende Rolle eingenommen.
Im Bereich der Bioenergie stimmten die EU-Parlamentarier für ein Verbot der Beimischung von Palmöl für Biokraftstoffe. Die DUH wertet dies als Teilerfolg. „Palmöl gehört nicht in den Tank. Daher ist das geforderte Verbot ein erfreulicher erster Schritt, um die Nachfrage nach Palmöl in der EU zu senken und einem weiteren Raubbau an den tropischen Regenwäldern entgegenzuwirken“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Kritisch bewertet die DUH jedoch, dass die Nutzung von Biokraftstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen bis 2030 weiterhin möglich sein soll. Die DUH fordert zum Schutz von Klima und Natur, dass Biokraftstoffe mit Lebensmittelbestandteilen nicht länger als erneuerbare Energien anerkannt werden.
Die zukünftige Bundesregierung ist aufgefordert, die nächste Generation europäischer Energie- und Effizienzziele tatkräftig zu unterstützen und keine Abstriche zu akzeptieren.
Um die nationalen Klimaschutzziele für 2030 erreichen zu können, müssen die Gebäude im Schnitt einen Energieverbrauch gemäß dem KFW Standard 55 aufweisen. Das bedeutet, für den Neubau einen KFW Standard 40 vorzuschreiben. Die DUH fordert die zukünftige Bundesregierung auf, dies über ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz sicherzustellen.
Hintergrund:
Das EU-Parlament sprach sich am 17.1.2018 für Ziele beim Energiesparen und beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Die Abgeordneten forderten mit großer Mehrheit den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 35 Prozent zu senken. Gleichzeitig fordert das EU-Parlament den Anteil erneuerbarer Energien EU-weit um ebenfalls 35 Prozent bis 2030 zu steigern. Zudem einigte sich das EU-Parlament auf eine vollständige Treibhausgasneutralität der EU bis spätestens 2050.
Im Bereich Energieffizienz fordert das Parlament ein verbindliches und höheres Effizienzziel und spricht sich für eine Stärkung der jährlichen Einsparverpflichtung von 1,5 Prozent aus. So sollen verschiedene Schlupflöcher geschlossen werden, welche die Wirksamkeit des Instruments bisher untergraben haben. Das EU-Parlament hat sich etwa dafür ausgesprochen, dass der Verkehrsbereich von nun an vollumfänglich in die Berechnung des Endenergieverbrauchs einbezogen werden soll und damit der Gesamtenergieverbrauch nicht mehr künstlich kleingerechnet werden kann.
Die Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Richtlinie sowie die Verordnung über den Governance-Rahmen der Energieunion sind zentrale Elemente des sogenannten Winter-Paketes, welches wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Energie- und Klimapolitik der EU festlegt. Die bestehenden Regelungen werden 2020 auslaufen.
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