12. Juni 2026

Prozess des BUND für Auskofferung des „Silbersee“: Wichtiger Zwischenerfolg!

  

Prozess des BUND für Auskofferung des „Silbersee“:

Wichtiger Zwischenerfolg!



Am 1. Juni gab es ein großes BUND-Treffen in Brüchau am Silbersee. Unter anderem fanden sich die Vorsitzenden mehrerer Landesverbände und sogar der Bundesvorsitzende des BUND, Olaf Bandt, ein und bekräftigten, dass diese undichte Giftgrube entfernt und in sicheren Deponien entsorgt werden muss.

Genau eine Woche später kam das Verwaltungsgericht Magdeburg mit einer wichtigen Mitteilung heraus: Dem Antrag des BUND, dass seine Klage gegen die Umhüllung der Gifte mit Kunststoffmaterialien und dauerhaften Verbleib in Brüchau, aufschiebende Wirkung haben muss, wird stattgegeben. Andernfalls hätte Neptune – ungeachtet des Prozesses – mit der Umsetzung seines „Plan B“ beginnen können: Verträge mit Fremdfirmen wären geschlossen worden, praktische Arbeiten hätten begonnen. Dies alles durch einen konträren Prozessausgang wieder rückgängig zu machen, wäre zumindest äußerst kompliziert geworden.

Der jetzige Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann beim Oberverwaltungsgericht dagegen vorgehen. Ob ein solcher Aufwand sich lohnen würde, dürfte allerdings fraglich sein. Als Neptune gegen die damals (2022) vom LAGB angeordnete Auskofferung klagte, gewann es vor dem Verwaltungsgericht. Daraufhin ging das LAGB in Revision vor dem Oberverwaltungsgericht. Dieses gab dem LAGB Recht und ordnete ohne weitere Widerspruchsmöglichkeit die Umsetzung der Auskofferung an. - Dass der jetzige Stand der Dinge das Oberverwaltungsgericht zu einer 180-Grad-Wende veranlassen würde, dürfte eher fraglich sein.

- Dies umso mehr, als das Verwaltungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung mehrmals erwähnt, dass der BUND „voraussichtlich in der Hauptsache obsiegen wird.“

Oh ja! Möge es dazu kommen! Könnte denn nicht auch die Gegenseite sich einen Ruck geben, über den eigenen Schatten springen und die Grundwasser-Kontamination endlich, endlich beenden!

Die Sachlage ist doch einfach und klar: Der vom LAGB genehmigte „Plan B“ verstößt gegen die Quecksilberverordnung der EU, die in allen Mitgliedsstaaten geltendes Recht ist. Und die Behauptung Neptunes, dass es für das Quecksilber keine Entsorgungswege geben würde, ist unzutreffend. Neptune soll sich ordnungsgemäß zur Firma econ industries verhalten! Gebt ihnen repräsentative Materialproben, sagt, auf welchen Wert diese abgereichert werden müssen und schaut, ob econ dazu in der Lage ist. Nicht nochmal „Vorversuche“ ankündigen und diese dann hinterrücks gegenüber dem LAGB als „Zulassungsprüfung“ deklarieren!

Neptune soll sich doch einfach mal an seinen eigenen Verhaltenskodex halten: „Wir bei Neptune Energy verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit nach den höchsten Standards in Bezug auf Ethik und Integrität sowie unter Achtung der Rechte und der Würde aller Menschen auszuüben.“ Wenn es das machen würde, wäre der Prozess ruck zuck beendet, das Grundwasser saniert und eine Menge Geld gespart obendrein. 

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