„Mit diesem Gesetzentwurf macht sich Frau Nahles zur Leiharbeiterin der Arbeitgeberverbände. Die geplanten Änderungen zur Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit sind ein kompletter Kniefall vor den Arbeitgebern. Langsam ist es besser, kein Gesetz zu machen, als solch eines. Das ist sogar ein Rückfall gegenüber geltendem Recht“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, die von Arbeitsministerin Nahles geplanten Änderungen zum Gesetzentwurf zur Leiharbeit. Ernst weiter:
„Dass mit Tarifvertrag gesetzliche Grenzen zu Gunsten der Arbeitgeber verschoben werden können, hat schon in der Vergangenheit zu großen Nachteilen für die Beschäftigten geführt. Dass jetzt den Arbeitgebern das Recht zugestanden wird, auch ohne Tarifvertrag Leiharbeitsverhältnisse über 18 Monate auszudehnen, macht die gesetzliche Regelung zum Etikettenschwindel. Schon die bisher geplante Regelung, bei gleicher Arbeit Leiharbeitnehmern erst nach neun Monaten den gleichen Lohn wie den Stammbeschäftigten zu zahlen, geht an der Realität vorbei. 80 Prozent der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind weniger als ein Jahr im selben Betrieb. Jetzt die Grenze für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit mit 15 Monaten noch weiter nach oben zu verschieben, macht diese Regelung fast vollständig unwirksam. Der Verzicht auf einen Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Werkverträgen gegenüber illegaler Arbeitnehmerüberlassung, öffnet dem Missbrauch von Werkverträgen weiter Tür und Tor. Die Arbeitgeber haben sich offensichtlich durchgesetzt. Ihr Argument, das Gesetz von Andrea Nahles schränke die unternehmerische Freiheit ein, zeigt, dass sie sich vor einer Gemeinwohlorientierung völlig verabschiedet haben.“
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21. Februar 2016
Klaus Ernst: Nahles macht sich zur Leiharbeiterin der Arbeitgeberverbände
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