28. Januar 2016

Steuervermeidung von Konzernen: Bundesregierung muss endlich aktiv werden

Zum heute vorgestellten Maßnahmenpaket der EU-Kommission im Kampf gegen Steuervermeidung multinationaler Konzerne, erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandbeauftragter:

Das Gesetzespaket ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der ruinöse Steuerwettbewerb zwischen Staaten sowie die ausufernde Praxis der Steuervermeidung von multinationalen Konzernen müssen endlich beendet werden. Wir begrüßen, dass Kommissar Moscovici die steuerliche Absetzbarkeit von Zinszahlungen innerhalb einer Unternehmensgruppe begrenzen und auch stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen möchte. Klar ist aber auch, dass sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene weitere Maßnahmen folgen müssen.

Es ist enttäuschend, dass die EU-Kommission das große Problem der steuerlichen Sonderregime überhaupt nicht angeht. Einige EU-Länder betreiben mittels Lizenz- und Patentboxen immer noch Steuerdumping und begünstigen so multinationale Konzerne bei der grenzüberschreitenden Verschiebung von Gewinnen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, aber auch aus Gründen des fairen Wettbewerbs, sollten Unternehmen dort Steuern zahlen, wo ihre wirtschaftliche Aktivität stattfindet und sie öffentliche Infrastruktur in Anspruch nehmen. Deshalb lehnen wir steuerliche Sonderregime ab. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lizenzzahlungen einzuschränken, wenn die Lizenzerträge im Ausland mit weniger als 15 Prozent besteuert werden.

Darüber hinaus halten wir ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für unerlässlich. Nur wenn für jeden nachvollziehbar ist, wie sich in multinationalen Konzernen die Erträge und gezahlten Steuern auf einzelne Volkswirtschaften verteilen, kann öffentlicher Druck entstehen, der dazu führt, dass Steuern auch wirklich dort gezahlt werden, wo Wertschöpfung stattfindet. Die Bundesregierung muss ihre Verweigerungshaltung an diesem Punkt endlich aufgeben. Länderbezogene Offenlegungspflichten ausschließlich gegenüber den Steuerbehörden sind in keinem Fall ausreichend.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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