Ab dem 1. September müssen Staubsauger, die neu auf
den Markt kommen, ein Energielabel tragen und die europäische
Ökodesign-Verordnung erfüllen. Die begrenzt den Stromhunger der
Staubsauger auf maximal 1 600 Watt. Geräte mit 2 000 Watt und mehr
sollen vom Markt verschwinden. Müssen Verbraucher dann dreimal so lange
saugen? test.de erläutert das Energielabel, die neuen Anforderungen und
ihre Folgen.
Was unterscheidet Ökodesign-Verordnung und Energielabel?
EU-Ökodesign-Verordnung und Energielabel-Verordnung der
Europäischen Kommission ergänzen sich gegenseitig. Die
Ökodesign-Verordnung stellt Mindestanforderungen auf, die Staubsauger
einhalten müssen. Sie legt unter anderem fest, wie viel Energie ein
Staubsauger höchstens verbrauchen darf und wie gut er wenigstens
saugen muss. Mit Hilfe des Energielabels wiederum sollen Verbraucher
stromsparende, saugstarke sowie leise Modelle leichter erkennen als
bisher und bevorzugt kaufen.
Tipp: Im Produktfinder Staubsauger
finden Sie Testergebnisse, Preise, Fotos und Ausstattung für
insgesamt 74 Bodenstaubsauger. Sie können in der Datenbank ganz
leicht Geräte herausfiltern, die gut saugen und viel Strom sparen.
Was steht auf dem Energielabel?
Die auf dem Label stehenden Energieeffizienzklassen reichen von A
bis G. Besonders stromsparende Modelle bekommen die Klasse A. Das Label
weist auch den Standard-Jahresverbrauch eines Gerätes in
Kilowattstunden aus. Er errechnet sich für alle Staubsauger
gleichermaßen aus 50 Reinigungsgängen in einem Musterhaushalt mit 87
Quadratmetern. Auf jeweils einer Skala von A für beste bis G für
schlechteste Leistung lässt sich außerdem ablesen, wie gut ein Sauger
Teppich- und Hartboden säubert und den eingesaugten Staub filtert.
Zusätzlich informiert das Label noch darüber, wie laut ein Modell auf
Teppichboden saugt. Angegeben ist der Schallleistungspegel in Dezibel
(dB).
Ab wann sind Staubsauger mit Energielabel auf dem Markt?
Das Label ist ab dem 1. September 2014 Pflicht. Es gilt für
klassische Staubsauger sowie Hybridmodelle, die mit Netzstrom und
wahlweise mit Akku saugen. Saugroboter oder Nass-/Trockensauger
bekommen es nicht. Hersteller und Anbieter müssen ihre Geräte künftig
mit Label ausliefern und Händler es gut sichtbar an den Geräten
anbringen. Veraltete Modelle wie 2 000-Watt-Sauger darf der Handel noch
ohne Label verkaufen, vorausgesetzt sie befanden sich am Stichtag
innerhalb der EU-Grenzen. Wie lange die Stromschlucker also noch ein
Thema sind hängt davon ab, wie schnell die Händler den Bestand verkaufen
können.
Was ist das Ziel der EU-Ökodesign-Verordnung?
Staubsauger sollen künftig weniger Strom verbrauchen und trotzdem
gut funktionieren. Die Ökodesign-Verordnung begrenzt die
Leistungsaufnahme eines Saugers auf höchstens 1 600 Watt und den
Standard-Jahresverbrauch auf maximal 62 Kilowattstunden pro Jahr.
Damit der geringere Energieverbrauch nicht zu Lasten der Sauberkeit
geht, bestimmt sie, wie viel Staub ein Gerät mindestens aufsaugen muss.
Warum sind ab 2017 nur noch 900 Watt erlaubt?
Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich Staubsauger in den
nächsten Jahren technisch verbessern werden. Deshalb soll im September
2017 die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung in Kraft treten. Dann
dürfen Staubsauger nur noch maximal 900 Watt ziehen. Zudem müssen sie
saugstärker werden, Mindestanforderungen für die Filterung der
ausgeblasenen Luft erfüllen, Schlauch und Motor Haltbarkeitsprüfungen
überstehen. Und: Die Lautstärke des Saugers wird beschränkt, auf
höchstens 80 Dezibel.
Müssen Verbraucher dann dreimal so lang saugen?
Nein. Das ist nicht zu befürchten. 1 600 Watt, ab dem Jahr 2017
nur noch 900 Watt – die Begrenzung der Leistungsaufnahme hat zwar für
viel Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt. Immerhin haben viele
Anbieter jahrzehntelang mit hohen Wattzahlen geworben. Fakt ist aber:
Wattzahlen informieren nicht über die Qualität eines Saugers, sondern
über seinen Stromhunger. Entscheidend für eine hohe Saugleistung ist,
dass Gerät und Düse insgesamt gut konstruiert und aufeinander
abgestimmt sind. Dann genügen auch weniger als 900 Watt, wie die Tests der Stiftung Warentest zeigen. Im Test vom Februar 2014 reichten einem der Testsieger sogar 870 Watt fürs Siegertreppchen.
Warum prüft die Stiftung Warentest künftig noch Staubsauger?
Die Tests der Stiftung Warentest sagen mehr aus als ein
Energielabel, das Hersteller und Anbieter ihren Geräten mitgeben. Eine
Schwäche der neuen Verordnung ist: Die Saugleistung auf Hartboden
bezieht sich nur auf Böden mit Ritzen, zum Beispiel Dielen. Ein hierauf
optimierter Sauger schiebt auf Parkett den Dreck eher vor sich her und
hinterlässt unzufriedene Kunden. Die Stiftung Warentest prüft
umfangreicher: Im vergleichenden Warentest müssen die Geräte nicht nur
zeigen, wie gut sie Staub von Teppich- und Hartboden sowie aus Ritzen
saugen, sondern auch Fasern von Polstern und Teppichen entfernen. Fünf
Nutzer prüfen ihre Alltagstauglichkeit, beurteilen etwa die
Gebrauchsanleitung, Auf- und Abbau der Geräte und wie gut sie sich auf
Teppich- und Hartboden manövrieren lassen. Auch suchen die Tester nach
Schadstoffen und prüfen die Haltbarkeit des Motors und Geräts, des
Kabels und Schlauchs sowie der Düsen. Die Tests laufen weiter. Gute,
energieeffiziente Staubsauger finden Sie im Produktfinder Staubsauger.
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