Berlin, 28. August 2014.
foodwatch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel aufgefordert,
das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stoppen. Die in
dem ausverhandelten Vertragstext vorgesehenen Investorenschutzklauseln
würden nach Auffassung der Verbraucherorganisation fatale Standards auch
für das geplante TTIP-Abkommen mit den USA setzen. Vizekanzler Gabriel
hatte erst vor kurzem solche Regelungen, insbesondere die Einführung von
Schiedsgerichten für Klagen von Konzernen gegen Staaten, selbst als
Gefahr für die die rechtsstaatliche Grundordnung bezeichnet - vor diesem
Hintergrund könne der Wirtschaftsminister das ausgehandelte
CETA-Vertrag nicht akzeptieren, so foodwatch.
Unter www.foodwatch.de/aktion-ceta
startete foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an Sigmar Gabriel. Darin
können Bürgerinnen und Bürger den Vizekanzler auffordern, CETA zu
stoppen. Dabei wendet sich foodwatch nicht gegen den Freihandel an sich,
sondern gegen den konkreten Vertragstext des europäisch-kanadischen
Abkommens.
"CETA
setzt gefährliche Maßstäbe. Das Abkommen bedroht wegen der geplanten
Schiedsgerichtsverfahren nicht nur die Staaten durch kostspielige
Schadenersatzklagen, sondern gefährdet auch die Weiterentwicklung von
Arbeitnehmer-, und Verbraucherrechten sowie Umweltschutzmaßnahmen. Es
kann Staaten schon im Vorfeld davon abhalten diesbezügliche Pläne
umzusetzen, weil Konzerne diese Pläne nicht wollen", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. "CETA
muss auch deshalb gestoppt werden, damit hier kein Standard gesetzt
wird, von dem Europa dann bei den Verhandlungen für das
Freihandelsabkommen mit den USA nicht mehr herunter kommt."
Geplant
ist, dass Europäische Kommission und kanadische Regierung das Abkommen
bei ihrem Treffen in Brüssel am 25. und 26. September paraphieren.
Anschließend stimmen die europäischen Regierungen (Europäischer Rat) ab.
Sie können bereits beschließen, das Abkommen vorläufig in Kraft zu
setzen, bevor das Europäische Parlament und unter bestimmten
Voraussetzungen auch die nationalen Parlamente das Vertragswerk
ratifizieren. Die Parlamente können das Abkommen jedoch nicht mehr
inhaltlich verändern, sondern nur zustimmen oder ablehnen. Ist der
Vertrag erst einmal paraphiert, ist die Inkraftsetzung kaum mehr
aufzuhalten.
Der
inzwischen bekannt gewordene, ausgehandelte CETA-Vertragstext sieht
einen Investorenschutz über Schiedsgerichtsverfahren ausdrücklich vor.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte erst im Mai 2014 bei
seiner Eröffnungsrede anlässlich des Dialogforums zur Transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft in Berlin unter Bezugnahme auf
die Verhandlungen mit den USA deutliche Worte zu solchen Instrumenten
gefunden. Laut offiziellem Redemanuskript sagte er: "Die Bundesregierung
[…] ist der Überzeugung, dass wir zwischen zwei entwickelten
Demokratien und Rechtsstaaten […] keine besonderen
Investitionsschutzabkommen brauchen, die immer in Gefahr sind, die
verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des
Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu
beeinträchtigen. […] Es geht dabei um die Frage, ob […] neben dem
ordentlichen Rechtswerk noch der [sic!] Eröffnung von Klagemöglichkeiten
vor Schiedsgerichten überhaupt notwendig ist. Ich bin jedenfalls fest
davon überzeugt, dass die Rechtsordnung in den USA und den europäischen
Mitgliedsstaaten und anders als in Abkommen mit manchen
Entwicklungsländern ein ausreichenden Schutz für Investitionen bieten.
[…] Zusätzliche Institutionen für eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit
braucht es deshalb meines Erachtens nicht."
foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: "Herr
Gabriel hat genau richtig argumentiert - jetzt muss er zeigen, dass den
Worten auch Taten folgen lässt. Gegen den Widerstand Deutschlands kann
die Europäische Kommission das CETA-Abkommen nicht paraphieren. Es liegt
jetzt am Vizekanzler."
Link:
E-Mail-Aktion für den Stopp von CETA: www.foodwatch.de/aktion-ceta
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