Deutsche
Umwelthilfe überprüft stichprobenhaft die Wirksamkeit des
Partikelfilters bei über 700 Dieseltaxis in fünf Städten und meldet
stark rußende Fahrzeuge den Behörden – Allgemeine Betriebserlaubnis und
Versicherungsschutz erlöschen für derart manipulierte Taxis –
Bundesweite Überprüfung aller Dieseltaxis sowie Anpassung der
Abgasuntersuchung gefordert
Berlin, 28.8.2014:
Nach anonymen Hinweisen aus der Taxibranche über manipulierte
Dieseltaxis hat
die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in fünf deutschen Großstädten
untersucht, ob und wenn ja, wie häufig serienmäßig verbaute
Dieselpartikelfilter entfernt wurden oder aus anderen Gründen
offensichtlich nicht mehr funktionieren. Das Ergebnis ist erschreckend:
Neun Prozent der überprüften Euro-5-Fahrzeuge verschmutzen mit hohen
Dieselrußwerten die innerstädtische Luft. Die DUH hat die Daten der
auffälligen Taxis an die zuständigen Behörden und die jeweiligen
Landesministerien weitergeleitet und eine sofortige Stilllegung
der Fahrzeuge gefordert, sofern sich bei den behördlichen Überprüfungen
bestätigen sollte, dass der Partikelfilter ausgebaut wurde.
Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat im Juli 2014 in Berlin,
Hamburg, Köln, Frankfurt und München insgesamt 728 Dieseltaxis
überprüft, darunter mindestens 351
Euro-5-Fahrzeuge. 31 davon, also knapp 9 Prozent, stießen hohe
Konzentrationen von ultrafeinen, giftigen Rußpartikeln aus. Taxis legen
im Durchschnitt 70.000 Kilometer pro Jahr zurück, viele davon
innerstädtisch. Aufgrund dieser hohen Fahrleistung muss die
Abgasreinigung bei Dieseltaxis unbedingt funktionieren.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die für die Taxi-Konzessionierung zuständigen Behörden müssen sofort
handeln und ohne Vorwarnung bei den von der DUH gemeldeten Taxis
überprüfen, ob der Partikelfilter entfernt oder manipuliert wurde. Den
verantwortlichen Unternehmen muss neben der Stilllegung
dieser Taxis die Konzession entzogen werden. Darüber hinaus fordern wir
alle Städte mit Umweltzonen auf, kurzfristig den gesamten
Dieseltaxibestand zu überprüfen.“ Resch fordert weiterhin, die
regelmäßige Abgasuntersuchung (AU) für Dieselfahrzeuge kurzfristig
anzupassen und auch für neue Fahrzeuge die Endrohrprüfung verbindlich
vorzuschreiben. Für die kommenden Monate kündigte die DUH die Ausweitung
ihrer eigenen Untersuchungen mit mobilen Partikel-Messgeräten in
weiteren Städten an.
Das
von der DUH verwendete Messgerät misst die ultrafeinen, lungengängigen
Partikel in der Umgebungsluft. Sie sind besonders gesundheitsgefährdend,
führen zu Herz-Kreislauf-
und Atemwegserkrankungen und sind für 15.000 vorzeitige Todesfälle
allein in Deutschland verantwortlich. Deshalb werden seit acht Jahren in
allen Diesel-Pkw serienmäßig Rußpartikelfilter mit einem Rückhaltegrad
von über 99,9 Prozent verbaut. Im Rahmen der
periodischen Abgasuntersuchung findet ab Euro IV allerdings keine
direkte Kontrolle der Abgasemissionen statt. Vielmehr wird bei neueren
Fahrzeugen, wie in den von der DUH dokumentierten Fällen, nur die so
genannte On-Board-Diagnostik (OBD) ausgelesen und
keine Endrohrmessung durchgeführt. Die OBD verfügt jedoch nicht über
einen Sensor für Partikelemissionen. Ob ein Partikelfilter das Abgas
reinigt, kann die OBD nur indirekt über den Abgasgegendruck feststellen.
Und die entsprechende Sensorik lässt sich beispielsweise
mit Mitteln des Chiptunings austricksen.
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