Mehr finanzielle Unterstützung für Schulen in freier Trägerschaft vom Land Sachsen-Anhalt
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Wir fordern eine Kehrtwende von diesem offensichtlichen Verfassungsverstoß und eine deutliche Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Schulgesetz rückwirkend zum 01.01.2018! Die Ihnen bekannte Lösung liegt auf dem Tisch: Eine Regelung, die den freien Schulen wieder Luft zum Atmen gibt, ist mit wenigen kleinen Änderungen möglich. Dies sollten Ihnen 25.000 Schülerinnen und Schüler, deren Lehrerinnen und Lehrer sowie wir Eltern Wert sein.Offener Brief an den Landtag von Sachsen-Anhalt
Bildung Vielfalt Freiheit - Familien fordern ihre Rechte ein -
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Bildungsminister, sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren bildungspolitische Sprecher, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir sind Eltern von den Kindern, die derzeit in Sachsen-Anhalt Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Wir sind etwa 50.000 Menschen, die sich ernsthafte Sorgen um die Zukunft dieser Schulen und damit auch um die unserer Kinder machen. Wie alle anderen Eltern wollen auch wir nur das Beste für unsere Kinder. In Ausübung unseres Rechtes auf Erziehung und auf Wahl der Schule haben wir uns in liebe- und verantwortungsvoller Abwägung für mindestens eines unserer Kinder für eine freie Schule entschieden. Wenn es auch künftig in diesem Bundesland ein solches, von Landesverfassung und Grundgesetz geschütztes, Wahlrecht im Rahmen eines facettenreichen Bildungsangebotes geben soll, muss die Politik jetzt handeln. Die wirtschaftliche Lage der freien Schulen gestaltet sich zunehmend prekär, sie können ihre Lehrer nicht (mehr) so wie das Land bezahlen, so dass mittlerweile auch an vielen freien Schulen ein wachsender Lehrermangel zu beklagen und ein stärkerer Unterrichtsausfall zu erwarten ist. Die Lösung dieses Problems kann nicht allein in einer ständigen Erhöhung des Schulgeldes gesehen und damit allein bei uns Eltern abgeladen werden. Zum einen wollen wir keine Ausgrenzung von Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen, zum anderen zahlen wir genauso Steuern wie die Eltern der öffentlichen Schulen und möchten daher nicht zusätzlich die Defizite im Landeshaushalt ausgleichen. Vielmehr haben zwei Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern, Frau Prof. Brosius-Gersdorf und Herrn Prof. Kluth, längst aufgezeigt, dass die gegenwärtigen Regelungen im Schulgesetz zur Finanzausstattung freier Schulen gegen die Verfassung unseres Bundeslandes verstoßen.
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