„Es ist längst überfällig, den
Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet
das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt
Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des
Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an
diesem Donnerstag. Möhring weiter:
„Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche
Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen
zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.
Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie
möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen
und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das
Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese
Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat
die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000
Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen
gesammelt.
Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen
Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der
ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD
anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark
machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu
einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung
dieses überalterten Paragraphen steht.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen