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11. August 2014
BBU fordert Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Richtlinie auf hohem umweltpolitischem Niveau: Bund und Länder müssen Gefahren der Erdöl- und Erdgasförderung berücksichtigen
(Bonn, Berlin, Hamburg, 11.08.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auf hohem umweltpolitischem Niveau. Zur Umsetzung dieser Richtlinie sind bis zum 31.12.2015 insbesondere für die deutschen Teile der Nord- und Ostsee Maßnahmenprogramme aufzustellen. Hierdurch soll ein ‚guter Umweltzustand‘ erreicht werden. Um diesen zu erreichen, ist es für den BBU unverzichtbar, die Umweltbelastungen durch frühere, bestehende und geplante Erdöl- und Erdgasförderungen zu ermitteln und in die Maßnahmenprogramme einzubeziehen. Ziel muss es sein, zukünftige Umweltschäden zu verhindern und wirksame Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Derzeit beteiligt das Bundes-Umweltministerium Behörden und gesellschaftliche Gruppen an der Erstellung der Grundlagen für Umweltberichte zu den Maßnahmenprogrammen. Hierzu findet eine schriftliche Anhörung statt. In diesem Rahmen hat der BBU eine Stellungnahme eingereicht, in der Ergänzungen zum bisher geplanten Untersuchungsrahmen und den Grundlagen der Strategischen Umweltprüfung zu den Maßnahmenprogrammen vorgeschlagen werden.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es ist uns wichtig, dass der Zustand der Meeresgewässer detailliert ermittelt wird und das Umweltziel ‚Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe‘ konsequent angesteuert wird. Das bedeutet, dass die Auswirkungen relevanter Projekte, insbesondere Erdöl- und Erdgasförderungen, detailliert ermittelt werden und konsequent gegengesteuert wird.“
Dr. Reinhard Knof von der BBU-Mitgliedsinitiative „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.“ ergänzt: „Erdöl- und Erdgasförderungen können zahlreiche Gefahren für die Meeresgewässer mit sich bringen. Emissionen von Schadstoffen aus Förderstellen und Raffinerien an Land, undichte alte Tiefenbohrungen in Meeresgewässern und nicht bestimmungsgemäße Betriebszustände mit erheblichen Stofffreisetzungen im Meer sind nur exemplarische Beispiele. Die Freisetzung von Quecksilber und anderen Schwermetallen sowie von krebserzeugenden und radioaktiven Stoffen stellt gerade für die marine Umwelt eine erhebliche Gefahr dar. Hinzu kommen die Gefahren einer Kohlendioxid-Verpressung in den Untergrund zur Förderung von Erdöl- und Erdgas. Sollte das verpresste Kohlendioxid aufgrund von Leckagen wieder freigesetzt werden, kann es zum Absterben ganzer Meeresbereiche kommen.“
Der BBU wird die Aspekte des Schutzes der Meeresgewässer vor den Gefahren der Erdöl- und Erdgasgewinnung auch zukünftig verstärkt in die Debatte über die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Richtlinie einbringen.
Die Stellungnahme des BBU ist abrufbar unter http://www.bbu-online.de
(Stellunbgnahmen).
Direktlink: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/SUP-Stellungnahme%20BBU_HP.pdf
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