Einwegpolitik
von Umweltministerin Barbara Hendricks muss gestoppt werden –
Verpackungsgesetz muss Mehrweg fördern, anstatt es untergehen zu lassen –
Mehrwegorientierte Verbände
fordern Mehrwegquote, Kennzeichnung auf dem Produkt und Ausweitung der
Einwegpfandpflicht auf Säfte und Nektare
Berlin, 8.3.2017:
Am 9. März steht die Zukunft des deutschen Mehrwegsystems für
Getränkeverpackungen
auf dem Spiel. Die Bundestagsabgeordneten beraten in der ersten Lesung
über den aktuellen Entwurf des Verpackungsgesetzes. Umweltministerin
Barbara Hendricks hat zuvor die Zielquote für ökologisch vorteilhafte
Mehrweggetränkeverpackungen ersatzlos gestrichen.
Mit dieser Entscheidung entzieht sie dem weltweit größten
Mehrwegsystem jede politische und rechtliche Unterstützung. Das Bündnis
aus Deutscher Umwelthilfe (DUH), Stiftung Initiative Mehrweg,
mehrwegorientierten Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
fordert, anstatt das Mehrwegsystem zu demontieren, wirksame Maßnahmen
zu dessen Schutz festzulegen. Hierzu sind folgende vier Maßnahmen
erforderlich: eine verbindliche Mehrwegquote von 72 Prozent, eine
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen mit dem Wort „Einweg“
und „Mehrweg“ auf dem Produkt, die Ausweitung der Pfandpflicht auf
Einweggetränkeverpackungen für Fruchtsäfte und Nektare sowie eine Abgabe
auf Einweg in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pflichtpfand. Ohne diese
wichtigen Ergänzungen sollten die Bundestagsabgeordneten
dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Der
von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes
sieht – anders noch als die geltende Verpackungsverordnung – keine
Mehrwegquote mehr vor, die es zu erreichen
gilt. Damit wird das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs,
Verpackungsabfälle zu vermeiden, in einem zentralen Punkt verfehlt und
zu Gunsten des Recyclings von Einwegplastikflaschen und Dosen
aufgegeben. Dies widerspricht der verbindlichen Abfallhierarchie des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes, welche die Abfallvermeidung und
Wiederverwendung von Verpackungen dem Recycling voranstellt. Vor dem
Hintergrund des aktuellen Ausstiegs von Coca-Cola aus dem Mehrwegsystem,
der auf 42 Prozent gesunkenen Mehrwegquote sowie des
wachsenden Anteils von Dosen auf mehr als fünf Prozent, wäre die
Abschaffung der Mehrwegquote ein fatales politisches Signal. Die
„Mehrweg-Allianz“ fordert deshalb statt der Streichung der Zielquote für
Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung bei 72
Prozent und die Verknüpfung mit politischen Maßnahmen für den Fall der
Nichterreichung. Eine solche politische Maßnahme wäre die Einführung
einer Lenkungsabgabe auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in
Höhe von 20 Cent, wie diese bei Alkopops seit Jahren
besteht.
Eine
aktuelle Umfrage der TNS Emnid GmbH belegt, dass auch mehr als zehn
Jahre nach der Einführung des Einweg-Pfandes nur 45 Prozent der
Bevölkerung wissen, dass es neben bepfandeten
Mehrwegflaschen auch bepfandete Einwegflaschen gibt. Um die bestehenden
Verwechslungsrisiken zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen
für Verbraucher zu minimieren, plant Umweltministerin Hendricks eine
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen in der
Nähe des Produktes. Allerdings gibt es im Gesetzentwurf Schlupflöcher
für Discounter wie ALDI und LIDL, die sie praktisch komplett von der
Verantwortung befreien, Verbraucher ernsthaft aufzuklären. Ihnen ist es
bei ausschließlichem Angebot von Einweggetränkeverpackungen
möglich, ihre gesamte Verkaufsfläche mit nur einem einzigen
Hinweisschild zu kennzeichnen. Weil der mehrwegorientierte
Getränkehandel ein Mischsortiment von Mehrweg- und
Einweggetränkeverpackungen anbietet, ist er zur Kennzeichnung jeder
einzelnen Stellfläche
gezwungen. Dadurch werden diejenigen ökonomisch benachteiligt, welche
eigentlich gefördert werden sollten. Deshalb ist eine Kennzeichnung auf
dem Produkt die einzig sinnvolle Lösung. Diese Einschätzung teilen die
Bundesländer und haben Barbara Hendricks aufgefordert,
eine Kennzeichnung auf dem Produkt umzusetzen.
Ökologisch
führt die von Barbara Hendricks vorangetriebene Einwegpolitik zu immer
größeren Abfallbergen und der Verschwendung wertvoller Ressourcen: Schon
jetzt werden für mehr
als 17 Milliarden Einweg-Plastikflaschen pro Jahr in Deutschland über
600.000 Tonnen Rohöl und Erdgaskondensate verbraucht und mehr als elf
Milliarden Kilowattstunden Energie eingesetzt. Mit dieser Energiemenge
könnten alle Einwohner Berlins ein Jahr lang
mit Strom versorgt werden. Würde man alle alkoholfreien Getränke
ausschließlich in Mehrweg- statt in Einwegflaschen abfüllen, ließen sich
jedes Jahr 1,25 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Das entspricht dem
CO2-Ausstoß von 575.000 Mittelklassewagen, die im Durchschnitt
15.000 Kilometer pro Jahr fahren. Dieser wichtige Beitrag von
Mehrwegflaschen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele steht
durch die Streichung der Mehrwegzielquote auf dem Spiel.
Die
Einwegpolitik der Umweltministerin gefährdet auch mehr als 145.000
überwiegend regionale Arbeitsplätze. Wird die Mehrwegquote gestrichen,
werden Investitionsentscheidungen
im Mehrwegbereich erschwert oder verhindert. Wenige Discounter und
multinationale Getränkeproduzenten werden die Nutznießer sein.
Zahlreiche mittelständische Abfüller, der Getränkefach- und
Einzelhandel, sowie in beachtlichem Umfang die Arbeitnehmer im
Mehrwegbereich,
werden hingegen die Verlierer einer solchen Entwicklung sein.
Darüber
hinaus sollte die Einwegpfandpflicht auf Säfte und Nektare ausgeweitet
werden, um die Mehrwegprodukte in diesem Bereich zu stützen. Im von der
Einwegpfandpflicht befreiten
Saft- und Nektarbereich ist die Mehrwegquote inzwischen unter fünf
Prozent abgestürzt, wobei sie in den Getränkesegmenten mit einer
Pfandpflicht auf Einwegverpackungen dagegen zwischen 20 und 80 Prozent
liegt. Hinzu kommt, dass niemand nachvollziehen kann,
warum dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola bepfandet, aber mit Saft
unbepfandet sein soll. Die Pfandpflicht sollte nicht nach dem Inhalt,
sondern anhand der Verpackungsart festgelegt werden. Doch Barbara
Hendricks möchte die völlig unverständlichen und kontraproduktiven
Ausnahmen von Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung
beibehalten. Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen werden nach der
Verpackungsverordnung jedoch als ökologisch nicht vorteilhafte
Verpackungen eingestuft und sollten daher grundsätzlich und unabhängig
vom Füllgut einer Pfandpflicht unterliegen.
Links:
Hintergrundinformationen zu Mehrweggetränkeverpackungen
http://www.duh.de/mehrweg_klimaschutz0/vorteile-von-mehrweg/
Fakten- und Forderungspapiere zu Mehrweggetränkeverpackungen
http://l.duh.de/p080317
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen