29. März 2017

Hoffnungsvolles Urteil des BGH - Jetzt Kündigungsschutz für Mieter verbessern

„Ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter und ein schlechter für Vermieterinnen und Vermieter, die mit vorgetäuschtem Eigenbedarf mehr Profit aus ihren Wohnungen holen wollen. Dennoch ist der Gesetzgeber gefragt, den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“ erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen Urteils des Bundesgerichtshofes zu vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen. Lay weiter:

„Vorgeschobene Eigenbedarfsklagen sind ein beliebtes Instrument, um Altmieterinnen und Altmieter loszuwerden, die noch einen günstigen Mietvertrag haben. Seit die Mieten in den Städten binnen weniger Jahre um bis zu 50 Prozent gestiegen sind, haben viele Vermieterinnen und Vermieter Eurozeichen in den Augen. Ihnen ist jedes Mittel recht. Verwandte oder Dienstpersonal sollen angeblich in die Wohnung einziehen, aber plötzlich wohnt jemand ganz anderes darin oder die Wohnung wird gleich als Eigentum verkauft. Mieterinnen und Mieter hatten bisher das nachsehen, denn der Betrug musste durch sie oder ihn bewiesen werden. Das ist in der Praxis schwierig und die Wohnung ist in jedem Fall weg.

Der Bundesgerichtshof hat heute ein mieterfreundliches Urteil gefällt. Vermieterinnen und Vermieter müssen ganz klar erklären können, warum sie die Wohnung doch nicht selbst nutzen, sonst droht Schadensersatz.

Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Realität auf dem Wohnungsmarkt erkannt hat und dem nun einen Riegel vorschiebt. Zuvor gab es eine Reihe von anderen Gerichtsurteilen, die den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern aufgeweicht haben.

Von der Bundesregierung würde ich mir mehr Engagement wünschen. Der Bundesgesetzgeber, also der Bundestag, ist gefragt. Kündigungsmöglichkeiten für Vermieterinnen und Vermieter müssen gesetzlich eingeschränkt werden, damit solche Dinge gar nicht erst hochkommen. DIE LINKE fordert Eigenbedarfskündigungen auf engste Verwandte zu beschränken, Eigenbedarfskündigung darf es für eine Hausmeisterinnen- oder Hausmeisterstelle ohnehin nicht geben.


DIE LINKE hat Anfang März einen Antrag zur Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mieterinnen und Mietern in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 18/11049), damit endlich alle Gesetzeslücken beim Eigenbedarf geschlossen werden und niemand wegen Profitgier die Wohnung verlassen muss.“

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