28. Februar 2014

Europawahlen: Drei-Prozent-Sperrklausel gekippt +++ Beschwerde von Mehr Demokratie erfolgreich: Karlsruhe erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung 05/14
26.02.2014


Europawahlen: Drei-Prozent-Sperrklausel gekippt +++ Beschwerde von Mehr Demokratie erfolgreich: Karlsruhe erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahlen zum EU-Parlament für verfassungswidrig zu erklären. Die Entscheidung ist heute mit fünf zu drei Richterstimmen gefallen. Eingeführt worden war die Klausel im letzten Juni von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der Linksfraktion. Mehr Demokratie hatte dagegen zusammen mit 1.099 Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde eingelegt, Prozessbevollmächtigter war der Staatsrechtler Matthias Rossi, Professor an der Universität Augsburg.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Auffassung bestätigt hat und damit dem Versuch der etablierten Parteien, Wahlrechtsänderungen zu ihren Gunsten zu betreiben, einen klaren Riegel vorgeschoben hat“, so Michael Efler, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V. „Die Stimmen von Bürgerinnen und Bürger für kleinere Parteien gehen nun also kaum noch verloren.“ Das Argument der Befürworter einer Sperrklausel lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch eine Zersplitterung in viele kleinere Parteien gefährdet sei. Jedoch sind im Parlament bereits mehr als 160 Parteien aus ganz Europa vertreten. Zusätzliche Parteien würden also nicht stark ins Gewicht fallen, da sich die meisten Parteien sowieso zu  Fraktionen zusammenschließen. Das Gericht vertritt in seinem Urteil darüber hinaus die Auffassung, dass mit der Sperrklausel der Grundsatz der Gleichheit der Stimmen und die Chancengleichheit der Parteien gefährdet sei. Aus demselben Grund hatte es im November 2011 bereits die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde als unzulässig verworfen. Auch ein Gutachten des Bundesinnenministeriums (BMI), das kurz nach dem Urteil des BVerfGE ebenfalls im November 2011 verfasst wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass "[...] tragende Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]." Das BMI hatte versucht, die Veröffentlichung dieses Dokuments zu verbieten.

„Der Grundsatz der Gleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit ist aus unserer Sicht übrigens auch mit der Fünf-Prozent-Hürde bei den Bundestags- und Landtagswahlen gefährdet. Immerhin sind dabei 15,7 Prozent, also knapp sieben Millionen Stimmen, verloren gegangen“, so Efler weiter. Auch bei den Landtagswahlen in Bayern seien gut 14 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen. Mehr Demokratie kritisiert deswegen auch die für Landtags- und Bundestagswahlen geltende Fünf-Prozent-Hürde und fordert eine Neuregelung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...