1. Juli 2015
Herr Seehofer, sparen Sie zwölf Castoren! Im Atommüll-Streit fordert Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann die vorzeitige Abschaltung von Block C in Gundremmingen
(BUP) Wie keine andere Partei in Deutschland hat die CSU auf Atomkraft gesetzt. Bayern wurde deshalb zum Atomland Nummer eins – und verursachte bis heute mehr als ein Viertel des in ganz Deutschland angefallenen Atommülls. Die Weigerung der CSU, einen Teil des bei der Wiederaufbereitung im Ausland angefallenen Atommülls zurückzunehmen, ist deshalb aus Sicht der Landtags-Grünen verantwortungslos. „Wer wie die CSU jahrzehntelang Atommüll produziert, darf sich bei der Zwischenlagerung nicht wegducken“, unterstreicht Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann.
Am Dienstag parkte er deshalb plakativ einen Castor-Nachbau vor der CSU-Parteizentrale in München. „Der Castor ist genau hier dahoam“, so Ludwig Hartmann in Anspielung auf eine Kampagne des Bayerischen Fernsehens, „ohne die CSU gäbe es den Atommüll vielleicht gar nicht.“ Für CSU-Chef Seehofer haben die Grünen allerdings auch einen leicht umsetzbaren Atommüll-Einspar-Vorschlag. „Herr Seehofer, schalten Sie Block C in Gundremmingen gemeinsam mit Block B spätestens zum 31. Dezember 2017 endgültig ab“, fordert Ludwig Hartmann, „und sparen Sie so zwölf Castoren für Bayern!“ Die beiden Siedewasser-Reaktoren des AKW-Gundremmingen sind baugleich und stammen aus der Baulinie 72; sie sind die ältesten und gefährlichsten Kraftwerksblöcke, die in Deutschland noch am Netz sind. Block B soll Ende 2017, Block C planmäßig erst Ende 2021 abgeschaltet werden; pro Jahr fällt je Kraftwerksblock Atommüll für ca. drei Castoren an.
Bild: Castor-Nachbau vor der CSU-Parteizentrale in München, Nymphenburger Str. 64, davor Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann.
Mordernisierung des Heizungsmarktes braucht neue Impulse und Integration in Energiewende - Energieblog energynet
Mordernisierung des Heizungsmarktes braucht neue Impulse und Integration in Energiewende - Energieblog energynet
Die Trägheit des Heizungsmarktes und die geringe Austauschrate von alten
Heizungen sind schon seit vielen Jahren bekannt. Es werden einfach zu
wenig Heizungen erneuert, als dass dieser Bereich einen nennenswerten
Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten kann. Es bringt aber nichts immer
wieder darauf hinzuweisen und mit dem Finger auf die Politik zu zeigen.
So kommt keine Energiewende in den Wärmemarkt.
Die Trägheit des Heizungsmarktes und die geringe Austauschrate von alten
Heizungen sind schon seit vielen Jahren bekannt. Es werden einfach zu
wenig Heizungen erneuert, als dass dieser Bereich einen nennenswerten
Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten kann. Es bringt aber nichts immer
wieder darauf hinzuweisen und mit dem Finger auf die Politik zu zeigen.
So kommt keine Energiewende in den Wärmemarkt.
Minister Remmel: "Die Menschen in Deutschland wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf ihren Tellern"
(BUP) Die nordrhein-westfälische Landes-Regierung fordert die Bundes-Regierung dazu auf, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) bundeseinheitlich zu regeln. Dazu hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst. NRW wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch vor der Sommerpause (10. Juli) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat einbringen.
"Die Menschen in Deutschland wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf ihren Tellern und auf den Feldern. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen, schnell handeln und endlich Klarheit schaffen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir unsere gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland erhalten und unsere Lebensmittel und die Umwelt vor gentechnischen Verunreinigungen schützen", sagte Umweltminister Johannes Remmel. "Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Votum der Agrar- und Umweltministerkonferenzen für ein bundeseinheitliches Anbauverbot zu folgen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen."
Seit April ermöglicht die Europäische Union (EU) den Mitgliedsstaaten, nationale Anbauverbote von GVO zu erlassen. Diese europäische Opt-Out-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen. Damit die Opt-Out-Regelungen jedoch in Deutschland angewandt werden können, müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang hat die Bundesregierung keinen abgestimmten Gesetzentwurf vorgelegt.
Innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht entschieden, ob die nationalen Anbauverbote durch Bundes- oder Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die große Mehrheit der Länder hat den Bund bereits im April 2014 im Bundesrat aufgefordert, bei der Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie bundeseinheitliche Verbote auszusprechen.
Gestützt auf vier Gutachten legen die Landesminister nun eine rechtssichere bundesweite Regelung vor. Die Minister fordern die Bundesregierung auf, einen Flickenteppich durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu verhindern. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtunsicherheiten, mehr Bürokratie und vor allem dem Risiko der Verunreinigung für die gesamte Landwirtschaft.
Der Auffassung des Bundesagrarministeriums, der Anbau von Genpflanzen sei nur auf Länderebene "wetterfest" zu regeln, widersprechen mehrere Gutachten, darunter eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das Minister Remmel sowie einige andere Agrarministern letzte Woche vorgestellt haben. "Dieser interne Zwist auf Bundesebene bringt uns keinen Schritt weiter. Wir brauchen kurzfristig rechtssichere Regelungen, bevor in der EU neue gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden. Der Bund muss sich jetzt endlich einheitlich positionieren und bundesweit einheitliche Regelungen treffen", erklärte Minister Remmel.
Ökostrom-Anteil springt auf 34 Prozent - manager magazin
Ökostrom-Anteil springt auf 34 Prozent - manager magazin
Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix wächst deutlich
schneller als von der Bundesregierung vorgesehen. Im ersten Halbjahr
2015 sprang der Ökostromanteil am Bruttoinlands-Stromverbrauch auf knapp
33 Prozent, wie manager magazin online zunächst aus Branchenkreisen
erfuhr und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) später
bestätigte. Ende 2014 lag der Anteil noch bei 27,8 Prozent.
Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix wächst deutlich
schneller als von der Bundesregierung vorgesehen. Im ersten Halbjahr
2015 sprang der Ökostromanteil am Bruttoinlands-Stromverbrauch auf knapp
33 Prozent, wie manager magazin online zunächst aus Branchenkreisen
erfuhr und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) später
bestätigte. Ende 2014 lag der Anteil noch bei 27,8 Prozent.
Die alten und neuen Einfallstore für Gentechnik auf den Äckern werden wir geschlossen halten
(BUP) Zur Vorstellung der schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative
zum Opt Out bei der Gentechnik im Rahmen der Landespressekonferenz sagt
der agrar- und europapolitische Sprecher der Landtagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Die Landesregierung setzt damit unseren Landtagsbeschluss von Mai diesen Jahres um (Drs.: 18/2807). Das ist gut so. Es zeichnet sich ab, dass es in dieser Frage eine große Einigkeit der Länder gibt. Die Länder können kein Interesse daran haben, sich bei der für unsere Land- und Ernährungswirtschaft so entscheidenden Frage der Agro-Gentechnik vom Bund den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen. Gentechnikfreiheit muss weiter geschützt werden. Ein Flickenteppich durch unterschiedliche Opt Out-Regelungen in den Ländern würde dies nicht gewährleisten. Ein einheitliches Schutzniveau in Deutschland fordert unter anderem auch das Bundesamt für Naturschutz.
Die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern über das Opt Out beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wichtig, aber zugleich nur eine Facette im Interessenskonflikt um die Agro-Gentechnik. Ob bei der Zulassung von gentichnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, beim Cibus-Raps, bei der Debatte um Neuzulassungen und Zulassungsverfahren neuer GVO auf EU-Ebene, bei den TTIP-Verhandlungen: wir erleben zurzeit auf allen Ebenen erneut einen massiven Vorstoß der Gentechnikindustrie. Sie haben weiter vor, den Einsatz der Agrogentechnik letztlich europaweit durchzudrücken, auch gegen den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die alten und neuen Einfallstore für Gentechnik auf den Äckern werden wir geschlossen halten für die Gentechnikfreiheit eintreten.
Die Landesregierung setzt damit unseren Landtagsbeschluss von Mai diesen Jahres um (Drs.: 18/2807). Das ist gut so. Es zeichnet sich ab, dass es in dieser Frage eine große Einigkeit der Länder gibt. Die Länder können kein Interesse daran haben, sich bei der für unsere Land- und Ernährungswirtschaft so entscheidenden Frage der Agro-Gentechnik vom Bund den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen. Gentechnikfreiheit muss weiter geschützt werden. Ein Flickenteppich durch unterschiedliche Opt Out-Regelungen in den Ländern würde dies nicht gewährleisten. Ein einheitliches Schutzniveau in Deutschland fordert unter anderem auch das Bundesamt für Naturschutz.
Die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern über das Opt Out beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wichtig, aber zugleich nur eine Facette im Interessenskonflikt um die Agro-Gentechnik. Ob bei der Zulassung von gentichnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, beim Cibus-Raps, bei der Debatte um Neuzulassungen und Zulassungsverfahren neuer GVO auf EU-Ebene, bei den TTIP-Verhandlungen: wir erleben zurzeit auf allen Ebenen erneut einen massiven Vorstoß der Gentechnikindustrie. Sie haben weiter vor, den Einsatz der Agrogentechnik letztlich europaweit durchzudrücken, auch gegen den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die alten und neuen Einfallstore für Gentechnik auf den Äckern werden wir geschlossen halten für die Gentechnikfreiheit eintreten.
Louis Armstrong
„Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“
Louis Armstrong
Louis Armstrong
Volles Boot: Wie viele Zuwanderer verträgt das Land? | quer vom BR
Veröffentlicht am 25.06.2015
Die
Grenze der Belastbarkeit ist erreicht – in Landkreisen, Kommunen, in
Helferkreisen. So kommuniziert es die Politik, und die Probleme bei der
Erstaufnahme von Flüchtlingen sind augenfällig. Doch leidet Deutschland
auch auf Dauer unter zu vielen Zuwanderern? Während die Stimmung in der
Bevölkerung gegen Asylbewerber aggressiver wird, sich die europäische
Abschottungspolitik weiter verschärft, warnen Migrationsforscher: die
Bedrohungsszenarien seien künstlich, angstgesteuert, und die oft
beschworene „Invasion“ ein Mythos. Deutschland habe in seiner Geschichte
schon schlimmere Zuwanderungswellen überstanden.
Das Welterbe-Komitee hat Australien heute erneut die dunkelrote Karte gezeigt und seine Vorentscheidung zum Welterbe-Status des Great Barrier Reef bestätigt.
Bonn, 1. Juli 2015 – Heute hat die UN-Kulturorganisation Unesco über den Antrag zum Schutz des Great Barrier Reef entschieden und ihre Vorentscheidung bestätigt: Die Unesco äußerte nach wie vor deutliche Bedenken und fordert binnen 18 Monaten von Australien einen Fortschrittsreport ein. Damit reagiert das Welterbe-Komitee auf die geplanten Schutzmaßnahmen im „Reef-2050-Plan“ der australischen Regierung, die mit dem massiven Ausbau der Kohleförderung im Nordosten des Landes das Weltnaturerbe gefährdet.
Greenpeace-Meeresexpertin Dr. Sandra Schöttner kommentiert die Entscheidung:
“Das Welterbe-Komitee hat Australien heute erneut die dunkelrote Karte gezeigt und seine Vorentscheidung zum Welterbe-Status des Great Barrier Reef bestätigt. Das kann nur ein allererster Schritt sein, um den Schutz dieses einzigartigen marinen Ökosystems zu sichern.
Die australische Regierung muss jetzt liefern und beweisen, dass sie den Riffschutz wirklich ernst nimmt. Allein den Reef-2050-Plan umzusetzen, reicht dafür nicht aus. Denn dieser sogenannte Nachhaltigkeitsplan ist bei genauem Hinsehen nur ein Blendwerk mit Hintertürchen. Er erlaubt Australien weiterhin den zerstörerischen Ausbau von Kohleminen sowie Kohlehäfen im Welterbegebiet. Und: Der Plan berücksichtigt weder die Schäden durch den Klimawandel noch durch andere menschliche Eingriffe.
Die Unesco darf sich jetzt nicht hinhalten oder gar täuschen lassen. Das Welterbe-Komitee muss in 18 Monaten Bilanz ziehen, welche Fortschritte Australien beim Riffschutz tatsächlich vorweisen kann. Stellt sich heraus, dass Australien ein reines Lippenbekenntnis abgelegt hat, muss das Great Barrier Reef auf die Rote Liste. Bereits jetzt sind fünf von acht Kriterien erfüllt, um das Riff auf die Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen. Daran wird sich auch die Unesco messen lassen müssen.”
I bin der Atommüll und da bin i dahoam - quer vom BR
Veröffentlicht am 27.06.2015
Bundesumweltministerin
Hendricks hat entschieden, dass Atommüll aus französischen und
englischen Wiederaufbereitungsanlagen zurück zum Verursacher muss. Also
auch zurück nach Bayern. Denn da war der Müll ja dahoam. Die CSU hält
dagegen gar nichts vom atomarer Heimatpflege...
Mehr auf http://quer.de
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Die Ware Tier
Veröffentlicht am 15.01.2013
Massentierhaltung Schweine und Kühe. Auf der Suche nach munteren Kühen und Schweinen.
Röntgenbilder enthüllen Luft in Verpackungen
Verbraucherzentrale Hamburg und Eichamt Fellbach untersuchen Fertiglebensmittel und Drogerieartikel
Verpackte Fertiglebensmittel und Drogerieartikel enthalten häufig mehr Luft als vom Gesetzgeber zugelassen. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg und des Eichamts Fellbach, bei der zwei Drittel von 24 mittels Röntgenstrahlen durchleuchteten Produkten die Richtwerte überschritten.
Demnach lag der Luftanteil bei 15 der 24 geröntgten Verpackungen über der prinzipiell erlaubten 30-Prozent-Marke. Immerhin sieben Produkte erreichten sogar Werte von mehr als 50 Prozent. Die drei Spitzenreiter der Untersuchung waren mit einem Luftanteil von 68 Prozent ein "Bio-Hagenbutten-Pulver" der Dr. Groß GmbH, mit 59 Prozent Luft die Geschirrspültabs "Finish XXL Powerball Quantum" von Reckitt Benckiser und mit ebenfalls 59 Prozent Luftanteil das "Aptamil AR Andickungsmittel" zur Säuglingsernährung von Milupa. Im Durchschnitt enthielten die 24 Produkte der Stichprobe, über die sich Verbraucher beschwert hatten, 38 Prozent Luft.
"Luftpackungen sind für viele Menschen ein besonderes Ärgernis, weil sie den Eindruck erwecken, man bekäme viel Produkt für sein Geld", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, bei der jedes Jahr hunderte Verbraucherbeschwerden deswegen eingehen. "Da kann es nicht sein, dass viele Hersteller die ohnehin schon laxe gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent nicht einmal einhalten." Weil die Verpackungsgröße einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung habe, umgebe die Industrie ihre Produkte gerne mit unverhältnismäßig viel Luft. "Doch angesichts des unnötigen Verpackungsmülls wird das in den Nachhaltigkeitsberichten vieler Unternehmen schön ausformulierte Umweltengagement zum reinen Lippenbekenntnis", ärgert sich Valet.
"Luftpackungen sind eine Belastung für die Umwelt, weil Ressourcen verschwendet werden, und die überdimensionierten Behältnisse den Transport ineffizienter machen", ergänzt Peter Schropp vom Eichamt Fellbach, der die Untersuchung leitete. 617 Kilogramm Haushalts- und Verpackungsmüll verursache jeder Deutsche jedes Jahr und damit mehr als der EU-Durchschnitt.
"Es ist Zeit für strengere Kontrollen und eine Verschärfung des anbieterfreundlichen Eichrechts", fordert Verbraucherschützer Valet. Verpackungen von Fertiglebensmitteln und Drogerieartikeln sollten nach seiner Auffassung grundsätzlich voll befüllt sein und nur im technisch bedingten Ausnahmefall maximal 30 Prozent Luft aufweisen. Dass es das heute schon gebe, zeigten Vergleichsprodukte von Wettbewerbern der Stichprobenauswahl, die mit deutlich weniger Luftraum auskämen.
Die gesamte Untersuchung mit allen Röntgenaufnahmen der ausgewählten Produkte sowie viele Hintergrundinformationen zu den Tricks und Fallen bei Füllmengen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale wird die "Schwarze Liste der größten Luftnummern" auf Basis von Verbraucherbeschwerden fortführen, um für mehr Transparenz am Markt zu sorgen.
Mit 300.000 Unterschriften und einer Menschenkette vor dem Kanzleramt für den Kohleausstieg
Berlin (ots) - Gemeinsame Presseerklärung von Greenpeace, Campact, BUND,NABU, Klima-Allianz, Oxfam und 350.org Mit 300.000 Unterschriften und einer Menschenkette vor dem Kanzleramt für den Kohleausstieg Demonstranten fordern konsequente Umsetzung des G7-Klimaversprechens
Berlin, 1. 7. 2015 - Im Namen von mehr als 300.000 Kohlegegnern demonstrieren Klimaschützer heute vor dem Koalitionsgipfel im Kanzleramt für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohle. Die Bürgerbewegung Campact, die Umweltschutzorganisationen Greenpeace, NABU und BUND wie auch 350.org und die Entwicklungsorganisation Oxfam haben die Unterschriften gesammelt. Sie werden in 100 Kisten vor dem Eingang zum Kanzleramt gestapelt. Anschließend bilden die Klimaschützer eine Menschenkette und mit zweieinhalb Meter großen Lettern den Schriftzug "300.000 gegen Kohle". Die Unterzeichner fordern Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, jetzt einen schrittweisen, verbindlichen Kohleausstieg zu beschließen. "Die Bundesregierung muss im Klimaschutz endlich Verantwortung übernehmen und den schrittweisen Kohleausstieg beschließen. Klimaschutz ohne Kohleausstieg ist wie ein Airbag ohne Luft: das funktioniert nicht", sagt Greenpeace-Energieexpertin Susanne Neubronner.
Beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau hat sich Angela Merkel Anfang Juni für ihre Ankündigung feiern lassen, die sieben großen Industriestaaten würden schrittweise aus klimaschädlichen fossilen Energien aussteigen. Doch in Deutschland lässt die Kanzlerin ihren Worten bislang keine Taten folgen. Sie stellte sich bisher nicht hinter Sigmar Gabriels Vorschlag, alte und besonders schmutzige Kohlekraftwerke einen zusätzlichen Klimabeitrag leisten zu lassen. Inzwischen droht sich der Vorschlag des Kohlelands Nordrhein-Westfalen und der Bergbaugewerkschaft IG BCE durchzusetzen, der Kohlekraftwerke schont und den Betreibern finanzielle Zugeständnisse macht. Die Entscheidung soll beim heutigen Koalitionsgipfel fallen. "Angela Merkel darf nicht kurz nach dem G7-Gipfel ihr Klimaversprechen verraten. Wir brauchen kein teures Subventionsprogramm für die Konzerne, sondern endlich ein klares Ende für den Klimakiller Kohle", so Chris Methmann von Campact.
Mehrheit der Deutschen für Kohleausstieg bis spätestens 2040
Bei einer repräsentativen Emnid-Umfrage sprachen sich im Juni 59 Prozent der Befragten für einen Ausstieg aus der Kohle bis spätestens zum Jahr 2040 aus. "Der Kohleausstieg wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Gibt die Bundesregierung dem Druck der Kohlekonzerne nach, handelt sie gegen diesen erklärten Willen und zum Nachteil der Bevölkerung. Das wäre ein fatales Signal, nicht zuletzt für die Weltklimakonferenz in Paris", so Tina Löffelsend vom BUND.
Um die Erderwärmung unter der kritischen Grenze von zwei Grad zu halten, muss laut Weltklimarat der größte Teil der verbleibenden Kohle-, Öl- und Gasvorräte im Boden bleiben. Dabei kommt Deutschland als Weltmeister im Verbrennen klimaschädlicher Braunkohle eine besondere Verantwortung zu. "Der fortschreitende Klimawandel vernichtet die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen in Entwicklungsländern und verschärft Armut und Hunger weltweit. Die Bundesregierung handelt verantwortungslos, wenn sie den Ausstieg aus der Kohle weiter verzögert", so Bastian Neuwirth, Klima-und Energieexperte bei Oxfam.
Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich gegen Möbeldiscounter Poco
Berlin (ots) - DUH fordert funktionierende staatliche Kontrollen zur Einhaltung des Quecksilbergrenzwertes in Energiesparlampen
Das Landgericht Dortmund hat den Leuchtmittelhersteller Poco Service AG am 24. Juni 2015 dazu verurteilt, Energiesparlampen eines Typs der Eigenmarke POCOline nicht mehr in Verkehr zu bringen, wenn diese zu viel Quecksilber beinhalten. Von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebene Laboranalysen ergaben deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Quecksilbergrenzwerts. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb derartiger Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Poco Service AG erkannte in der Gerichtsverhandlung den Anspruch der DUH an, soweit sich dieser auf den getesteten Lampentyp bezog. Das Gericht erließ ein Anerkenntnisurteil.
"Wieder einmal hat die DUH anstelle der zuständigen Behörden einen verantwortungslosen Lampenhersteller in die Schranken gewiesen. Die Bundesländer müssen Verbraucherschutz endlich ernst nehmen, Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalt prüfen lassen und Verstöße hart sanktionieren", fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH engagiert sich seit 2004 für eine korrekte Umsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und lässt aufgrund fehlender Kontrolltätigkeiten der Bundesländer Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalte testen.
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. "Nach wie vor bringen einige Hersteller Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber in Verkehr. Dadurch gerät eine effiziente und grundsätzlich sichere Lichttechnologie, die zum Klimaschutz beiträgt, in Verruf", kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat, erläutert: "Das Verfahren bestätigt, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen müssen. Deshalb freuen wir uns über den Ausgang des Verfahrens, das den Verbraucherschutz stärkt."
EuGH-Urteil zur BUND-Klage gegen Weser-Vertiefung bringt Fortschritte beim Gewässerschutz in Europa
Berlin/Luxemburg (ots) - Im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz.
"Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen", sagte Weiger.
Nachdem der BUND 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das heutige Urteil die BUND-Ansicht, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, aus dem Jahr 2000) berufen, die ein ausdrückliches "Verbesserungsgebot" für sämtliche Gewässer in Europa enthält. Der BUND kämpft nun weiter beim Bundesverwaltungsgericht dafür, dass aufbauend auf dem EuGH-Votum die Vertiefungspläne an der Weser in einer abschließenden Entscheidung gestoppt werden.
Weiger: "Das politische Vorhaben der EU-Staaten, sämtliche Fließgewässer bis 2015 in einen weitestgehend naturnahen Zustand zu versetzen, wurde leider krachend verfehlt. Mit dem EuGH-Urteil haben die Länder jetzt einen Hebel in der Hand, um dieses Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 erreichen zu können. Gewässer beeinträchtigende Bauarbeiten wie Staustufen oder Staudämme und geplante Vertiefungen von Flüssen wie an Weser und Elbe müssen gestoppt werden."
Aufgegeben werden müssten nach Ansicht des BUND-Vorsitzenden auch sämtliche Planungen für Staustufen an der unteren Donau in Rumänien und Bulgarien, am tschechischen Abschnitt der Elbe sowie für den Bau von Buhnen an der Oder. Auf den Prüfstand gehörten außerdem alle Staudammprojekte in Kroatien und Portugal.
"Wer nach diesem EuGH-Urteil weiter rücksichtslos in Europa Flüsse verbaut und Flussauen schädigt, ist für künftige Strafzahlungen und die Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich", so der BUND-Vorsitzende.
Christine Buchholz: Von der Leyen bedient Interessen der Rüstungsindustrie
"Ministerin von der Leyen bedient unverhohlen die Interessen der Rüstungsindustrie", kommentiert Christine Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den gemeinsamen Bericht von Verteidigungsministerium und dem Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). Buchholz weiter:
"Das darin vereinbarte Maßnahmenpaket geht auf viele Forderungen der Rüstungsindustrie ein, ohne ihr etwas abzuverlangen. Dazu gehören die gemeinsame Empfehlung zur Erhöhung des Militärhaushalts und das kaum verhohlene Versprechen auf bevorzugte Behandlung deutscher Rüstungsunternehmen bei Ausschreibungen. Völlig inakzeptabel ist die gemeinsame Forderung, sogenannte Ausgabereste in das kommende Haushaltsjahr zu übertragen. Dies läuft auf ein Sonderrecht für den militärischen Bereich hinaus. Es würden Rüstungsunternehmen belohnt, die vereinbarte Lieferzeiten nicht einhalten.
Das Ministerium hat aus der Kritik an den Kostenexplosionen bei Rüstungsprojekten nichts gelernt. Die geplante Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln für Forschungsvorhaben deutscher Waffenhersteller zeigt, dass die Bundesregierung für die Interessen der Industrie noch tiefer als bisher in die Tasche der Steuerzahler greifen will.
Der Bericht ist Ergebnis eines völlig intransparenten Diskussionsprozesses zwischen Ministerium und Industrie. Es wurde drei Wochen unter Verschluss gehalten, bevor der Bundestag darüber informiert wurde. Die Forderung nach der Anhebung des Schwellenwerts für die Vorlage von Verträgen von derzeit 25 auf 50 Millionen ist der Versuch, die Kontrollrechte des Parlaments einzuschränken."
Ulla Jelpke: Bundesregierung ist mitverantwortlich für Neonazi-Gewalt
"So berechtigt die Empörung über den Anstieg von Gewalttaten durch Nazis ist – die sogenannte Mitte der Gesellschaft trägt eine Mitverantwortung dafür", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Blick auf die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes. Darin wird festgestellt, dass die Zahl rechtsextremer Gewalttaten mit fremdenfeindlicher Motivation mit 512 den höchsten Stand seit Beginn der systematischen Erfassung solcher Delikte im Jahr 2001 hat. Besonders eklatant ist die Zunahme von Angriffen auf Flüchtlingsheime von 55 im Jahr 2013 auf 170 im Vorjahr. Ulla Jelpke weiter:
"Die Verdreifachung von Straftaten gegen Asylbewerber-Unterkünfte ist ein Alarmsignal für alle Demokratinnen und Demokraten. Dass militante Neonazis vor allem Anschläge auf Flüchtlinge zum Kern ihrer Strategie gemacht haben, kommt aber nicht von ungefähr. Neonazis segeln auf einer Welle rassistischer Statements, die bis in die 'Mitte der Gesellschaft' reichen. Zwischen der rassistischen Hetze von Pegida und den Gewalttaten der Nazis gibt es einen offensichtlichen Zusammenhang. Aber auch die Bundesregierung trägt das Ihre dazu bei, ein Klima zu schaffen, in dem Flüchtlinge als Bedrohung wahrgenommen werden.
Wer den Kampf gegen rechtsextreme Gewalt ernst nimmt, muss den Nazis auch politisch das Wasser abgraben. Dazu gehört, dass insbesondere die Politiker der Unionsparteien endlich damit aufhören, Flüchtlinge speziell aus den Balkanstaaten zum Feindbild aufzubauen. Flüchtlinge sind keine Bedrohung, sondern Menschen, die aus existenzieller Not fliehen und unseren Schutz brauchen – diese Auffassung muss endlich auch die Bundesregierung mit Nachdruck vertreten. Sonst macht sie sich weiterhin mitschuldig an den rechtsextremen Angriffen auf Flüchtlinge."
Klaus Ernst: Einigung bei der Bahn - Tarifeinheitsgesetz überflüssig
"Die Einigung im Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und der Deutschen Bahn beweist, dass das als Lex Bahn geplante Tarifeinheitsgesetz vollkommen überflüssig ist. Der Bahnvorstand hätte diese Einigung schon vor einem Jahr haben können: Bei etwas mehr Vernunft auf Seiten der Bahn wäre der Streik nicht notwendig gewesen und den Fahrgästen viel Ärger erspart geblieben", kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit zwischen der GDL und Deutscher Bahn. Ernst weiter:
"Der Tarifvertrag bei der Bahn ist ein großer Erfolg. Die Verringerung von Überstunden, zusätzliches Personal, die Reduzierung von Arbeitszeit und eine Entgelterhöhung um insgesamt 5,1 Prozent bringen eine deutliche Entlastung für alle Mitglieder der GDL. Den Schlichtern Bodo Ramelow und Matthias Platzeck ist es gelungen, eine Vereinbarung zustande zu bringen, die beweist, dass der Streik sich gelohnt hat. GDL und EVG sollten jetzt prüfen, in welcher Weise eine Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen kann."
Jutta Krellmann: Mindestlohn dank Nahles schwerer durchsetzbar
"Bei der großen Koalition bedeutet das Wort 'Erleichterung' offenbar, dass gar nicht erst überprüft wird, ob der Mindestlohn in einem Betrieb eingehalten wird oder nicht", kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin die Fraktion DIE LINKE, die angekündigten Änderungen beim Mindestlohn. Krellmann weiter:
"Der Anteil der dokumentationspflichtigen Arbeitsverhältnisse wird durch die Absenkung der Bruttogrenze massiv sinken. Kontrollieren wird die Einhaltung der Lohnuntergrenze auch nicht der Zoll, wie ursprünglich angedacht. Dies sollen nun die für die Arbeitszeit zuständigen Landesbehörden machen, die aber nur auf eine Anzeige hin tätig werden dürfen. Das ist ein schlechter Witz.
Im Klartext bedeutet das: Die Beschäftigten müssen wieder selbst aktiv werden, wenn ihr Betrieb den Mindestlohn unterläuft. Die Bundesregierung lässt sie wieder einmal im Stich. Wie so oft, wenn es gilt, Arbeitnehmerrechte durchzusetzen, kommt sie ihrer gesetzgeberischen Verantwortung nicht nach und schiebt den schwarzen Peter der Justiz zu. Und dass für einige Branchen jetzt sogar eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden erlaubt wird, ist gerade für eine SPD-Arbeitsministerin eine Schande. Den Mindestlohn einführen und dann die Arbeitszeit ausweiten – pfui!
DIE LINKE fordert die Rücknahme der arbeitgeberfreundlichen Änderungen am Mindestlohn. Dieser muss endlich bundesweit und für alle ohne Ausnahme gelten und umgehend auf zehn Euro erhöht werden. Der Mindestlohn muss aber auch durchgesetzt werden, und das geht nur, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll die Einhaltung überprüfen darf und mit dem dafür notwendigen Personal ausgestattet wird."
Kersten Steinke: DDR-Rentnerinnen und Rentner systematisch hingehalten und abgeblockt
"Nach diesem Paukenschlag der Koalition besteht für die laufende Legislaturperiode keine Hoffnung mehr für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung", kommentiert Kersten Steinke, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Petitionsausschuss, die Ablehnung einer ganzen Reihe von Petitionen zu Fragen der Rentenüberleitung durch die Koalitionsmehrheit im Ausschuss. "Wir werden bei diesem Thema nicht locker lassen. Die himmelschreiende Ungerechtigkeit wird auch weiterhin dazu führen, dass es zahlreiche Beschwerden und Eingaben gegen diese Diskriminierung geben wird." Steinke weiter:
"In allen Legislaturperioden der Fraktionen der PDS bzw. der LINKEN im Bundestag haben wir uns mit umfangreichen zielgenauen Anträgen um die Verbesserung der Rentenüberleitung von 1991 bemüht. Mit ihr wurde die Überleitung aller Altersansprüche der DDR ins bundesdeutsche Rentensystem vorgenommen. Im Einsatz für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten sind wir von den wechselnden parlamentarischen Mehrheiten im Bundestag stets abgeblockt und hingehalten worden. Dennoch hatten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner immer noch so viel Hoffnung, dass sie sich durch Petitionen in allen Legislaturperioden seit der Einheit vertrauensvoll an das Parlament gewandt haben.
Mit einem Federstrich wurden auch diese Hoffnungen heute von den Regierenden zerstört, viele einschlägige Petitionen von der Koalition kraft ihrer Mehrheit abgewiesen. Besonders unerträglich ist dabei, dass diejenigen, die sich jahrzehntelang verweigert und alle unsere konstruktiven Rentenverbesserungsvorschläge abgewiesen haben, sich auf die lange Zeit seit Wirksamwerden der Rentenüberleitung berufen mit dem Hinweis, dass nun nach 25 Jahren nichts mehr getan werden könne.
Diese Politik des Hinhaltens und Blockierens gerade in existenziellen sozialen Fragen beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltungskraft und den Gestaltungswillen der Politik. Es ist ein Tiefpunkt parlamentarischer Arbeitsverweigerung. In der Sache betroffen waren heute 83 Petitionen zum fehlenden rentenrechtlichen Versorgungsausgleich DDR-Geschiedener, elf Petitionen zur gekürzten Versorgung von DDR-Professorinnen und Professoren, 22 Petitionen mit 73.573 Unterstützerinnen und Unterstützern gegen rentenfremde Sanktionen pauschal staatsnah eingeordneter Menschen, die zum Teil auch nach der Einheit anerkannt und verlässlich, zum Beispiel beim Zoll und der Bundespolizei, gearbeitet haben, 328 Petitionen mit 3.318 Unterstützerinnen und Unterstützern zum Bruch der Rentenzusagen bei DDR-Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens sowie 49 Petitionen zur Nichteinbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern in die Altersversorgung der sogenannten technischen" Intelligenz."
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