Die quecksilberhaltigen Abfälle in der Deponie Brüchau dürfen vorerst nicht eingekapselt werden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Beschwerden des Landesamtes und des Betreibers zurückgewiesen. Ob die Genehmigung rechtmäßig ist, soll nun in einem Hauptverfahren geklärt werden. Eine Bürgerinitiative aus der Altmark zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts.
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