Seit dem Jahr 2016 steht eine Reform des EU-Urheberrechts im Raum. Nach vorhergegangenen Abstimmungen im Juli und September 2018, wurde nun am 26.03.2019 im Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Reform namentlich abgestimmt. Mit dieser Reform sollen bei künftigen Verstößen gegen das geltende Urheberrecht nicht mehr die Nutzer, sondern die Plattformen selbst für eventuelle Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden. Die Plattformen sollen zudem verpflichtet werden, Uploadfilter zu verwenden.
abgeordnetenwatch.de | Reform des Urheberrechts
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