25. Oktober 2017
Keine Schonung für vom „Munde abgesparte“ Lebensversicherung: BSG: Aus Hartz IV angespartes Vermögen ist zu verwerten
Üben sich Hartz-IV-Bezieher in Konsumverzicht und geben ihr Geld lieber für eine private Renten- und Lebensversicherung zum Vermögensaufbau aus, haben sie Pech gehabt. Auch wenn sie sich die Versicherungsbeiträge „vom Munde abgespart“ haben, müssen sie die Lebensversicherung grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt verwerten.. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-duerfen-nicht-sparen.php
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen