25. Oktober 2017
Trinkgelder mindern Hartz IV
Erhalten Hartz-IV-Aufstocker für ihre berufliche Tätigkeit Trinkgelder, müssen diese als Einkommen mindernd auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Denn es handelt sich hier um ein Entgelt für eine Leistung, „die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber“... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/trinkgelder-mindern-hartz-iv.php
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